Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.43

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- 407 -

sagt - benöten wir ein paar Minuten Unterbrechung, um die beiden Abänderungsanträge zu evaluieren. Daher beantrage ich
auch
eine Sitzungsunterbrechung für fünf Minuten,
damit wir die Anträge prüfen und dann
eventuell zustimmen können.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Wir arbeiten zuerst alle Wortmeldungen ab und unterbrechen dann vor der Beschlussfassung kurz die Sitzung.
GR Depaoli: Ich weiß nicht, ob alle hier im
Gemeinderat die gleiche Wahrnehmung haben, aber GRin Mag.a Seidl hat in ihrer Wortemeldung ausgeführt, dass der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte Dinge beschlossen hat, für die er nicht
zuständig ist.
Daher gehe ich davon aus, dass GRin
Mag.a Seidl diese Worte zurücknehmen
wird. Wenn das so wäre, hätten die handelnden Personen ihr Amt missbraucht.
Vielleicht war die Wortwahl ein wenig missverständlich, weil ich gehe nicht davon aus,
dass im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte Akten beschlossen
wurden, die der Ausschuss nicht entscheiden hätte dürfen. Es wäre mir daher recht,
wenn eine Richtigstellung vorgenommen
wird.
GRin Heisz hat die Größe der Gastgartenfläche genannt. Wir sprechen aber nicht über
die Quadratmeteranzahl der Fläche, sondern, ob der Betreiber gleich behandelt wird
wie alle anderen. GR Onay hat es sehr gut
auf den Punkt gebracht, dass es keine Privilegien geben darf. Gerade haben einige GemeinderätInnen hier im Haus über Whats
App von Thomas Hudovernik, MBA MAS
eine Nachricht bekommen, die ich gerne
vorlesen möchte. Damit ist eindeutig bewiesen, dass der Gastronom einen größeren
Wissenstand hat als wir, die Mitglieder dieses Gemeinderates.
"Wir wollen kein Privileg. Auf die Widerspruchsmöglichkeit unseres Mieters zu verzichten, ist kein Privileg, denn das hat in
zahlreichen anderen Fällen auch stattgefunden, die mir dokumentiert vorliegen."

GR-Sitzung 27.05.2021

Daher frage ich, ob Thomas Hudovernik,
MBA MAS die Dokumente des Stadtmagistrates Innsbruck haben kann, in denen festgehalten wurde, bei welchen Ansuchen die
Gastgartenverordnung oder -richtlinie überschritten wurde, weil mir ist das nicht bekannt.
Weiters schreibt er:
"Insgesamt gibt es in unzähligen Fällen ein
Abrücken von der Gastgartenrichtlinie …
Das erfahre ich heute zum ersten Mal. Ich
habe mir gedacht, dass wir uns immer an
diese Richtlinie gehalten haben.
... auch das liegt mir dokumentiert vor."
Jetzt stelle ich die folgende Frage in den
Raum: Als Unbedarfter muss ich sagen,
dass ich eine eventuelle "Undichtheit" orte.
Es kann nicht sein, dass der Obmann der
Innenstadtvertretung Dokumente vorliegen
hat, die beweisen, dass unsere Grundlage
schon in zahlreichen Fällen nicht angewandt wurde.
Wer weiß von diesen Fällen? Warum kennt
Thomas Hudovernik, MBA MAS diese Fälle
und wir nicht? Wer hat bis jetzt zu verantworten gehabt, dass die Gastgartenrichtlinie
mehrfach nicht eingehalten wurde? Offensichtlich ist das an der Tagesordnung und
wurde schon öfter so gemacht. Ich wäre
froh, wenn mir jemand auf meine Fragen
eine Antwort geben könnte. Wenn nicht,
dann bleiben diese Fragen im Raum stehen.
GR Onay hat richtig ausgeführt, dass der
Herr, der um diesen Gastgarten ansucht,
mehr Informationen als wir in dem beschließenden Gremium hat. Ich glaube daher,
dass irgendetwas falsch läuft.
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Ich möchte schon bitten, wenn Dinge zitiert
werden, dass dies auch nachvollziehbar geschieht. Aus einer Whats App Nachricht einen Teil zu bringen, in dem auf irgendwelche Informationen Bezug genommen wird
und gleichzeitig zu erwähnen, dass es sich
um städtische Unterlagen handelt - keiner
weiß, ob das stimmt -, ist eine Methode, die
hier im Gemeinderat nicht Fuß fassen darf.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich gebe zu,
dass ich diese Whats App Nachricht auch
gerade bekommen habe. Ich kenne den
Text seit gestern Abend, weil er angeblich