Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.47

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Es kann doch auch ein Asset für so einen
Betrieb sein, dass vor der Nase eine hochwertige Gastronomie angesiedelt ist. Wenn
man daran denkt, die Richtlinien zu adaptieren, soll man diesbezüglich auch Überlegungen anstellen. Nicht immer geht es um
eine Lösung mit entweder-oder, sondern die
Lösungen liegen meistens beim sowohl-alsauch.

GRin Heisz: Meine erste Wortmeldung hat
bei Bgm.-Stellv. Lassenberger offenbar zu
einem Missverständnis geführt. Meine einzige Intention war, dass ich mich aus diesem Krieg, der offensichtlich geführt wird,
heraushalte. Ich wollte nicht die Firma Einwaller, als alteingesessenen Innsbrucker
Familienbetrieb, der hochwertige Mode verkauft, schlecht zu machen. Im Gegenteil.

GRin Mag.a Seidl: Ich habe mich eigentlich
zur tatsächlichen Berichtigung gemeldet.
GR Onay hat ausgeführt, dass ich gesagt
hätte, dass alle, die sich hier im Gemeinderat für die Gleichheit einsetzen, sich normalerweise für die Ungleichheit aussprechen.
Diese Aussage weise ich auf das Schärfste
zurück.

Achtung ironisches Klischee: Ich könnte mir
sehr gut vorstellen, dass der eine oder andere Herr im Gastgarten vor dem Hotel
Weisses Kreuz bei einem Bierchen sitzt und
auf seine Frau wartet, die bei der Firma Einwaller shoppen war und vielleicht ermattet
und beladen mit den wunderschönen Taschen dieser Firma sich auch in den Gastgarten setzt um einen Aperol Spritz zu konsumieren. Ironie Ende Danke.

Meine Wortmeldung beinhaltete, dass hier
gerne auf die Gerechtigkeit gepocht wird,
dass alle gleich sind und anschließend eine
andere Entscheidung getroffen wird. Man
kann das in den Protokollen nachlesen, für
die ich mich recht herzlich bedanke.
Zu meiner Aussage, dass wir hier über
Dinge abgestimmt haben, die nicht möglich
waren: Ich möchte darauf hinweisen, dass
wir am 19.07.2018 über den Canisiusweg 81 in Arzl einen Beschluss fassen wollten. Die Empfehlung der JuristInnen war,
dass es verfassungswidrig wäre, den Antrag, wie von der Mag.-Abt. Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, empfohlen, abzulehnen. Im Gemeinderat gab es dafür keine Mehrheit und
der Antrag konnte nicht abgestimmt werden.
Anschließend mussten wir eine Korrektur
vornehmen. Daher frage ich mich, wie viele
Personen hier im Gemeinderat vergessen
haben, worüber sie vor zweieinhalb Jahren
abstimmten. Auf diesen Antrag habe ich
mich in meiner Wortmeldung bezogen.
Es gibt weitere Anträge, bei denen wir bei
der Abstimmung zwei Augen zudrücken
müssen. Flächenwidmungen werden vorgenommen, obwohl die nötige Infrastruktur
fehlt. Das sind Beschlüsse, die wir als Stadt
Innsbruck auch nicht fassen dürften. Insofern glaube ich nicht, dass wir die Magistratsdirektorin in diese Sache hineinziehen
müssen, denn bei dem zitierten Beschluss
war die jetzige Magistratsdirektorin noch gar
nicht im Amt.

GR-Sitzung 27.05.2021

Ich bin sehr dafür, Gleiches gleich zu behandeln, aber Ungleiches gleich zu behandeln führt nicht zu Gerechtigkeit und Gleichheit, sondern nur zu sinnlosen Absurditäten.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich ziehe meine
Wortmeldung zurück.
GR Mag. Falch: Auch, wenn wir nur von einer Richtlinie sprechen, haben wir uns danach zu richten. Wenn das nicht möglich oder machbar ist, gehört diese Richtlinie entsprechend adaptiert. Danke!
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ich würde vorschlagen, dass wir uns
in der Mittagspause die Abänderungsanträge ansehen. Aus meiner Sicht und nach
§ 37 GOGR, Reihenfolge der Abstimmung,
verfolgt der Abänderungsantrag der ÖVP
die weitergehende Modifikation des Antrages und wird daher als erstes abgestimmt.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
unterbricht um 12:50 Uhr die Sitzung und
setzt die Beratungen um 14:05 Uhr nach
Feststellung der Beschlussfähigkeit wieder
fort.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Jede Fraktion hatte in der Mittagspause die Möglichkeit, sich die Abänderunganträge anzusehen. Wie bereits erwähnt, ist in § 37 GOGR die Reihenfolge
der Abstimmung geregelt. Der Abän-