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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.52

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20.5

IV 1099/2021

22.

Förderung in der Schutzzone 7 Wilten

V 6156/2021
Vorschreibung Tagesheimtarif
städtische Mittelschulen April 2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.05.2021:

Beschluss (einstimmig):

Die Stadt Innsbruck unterstützt die Firma
Dr. Carl Reissigl GmbH & Co KG hinsichtlich der Erneuerung der Fenster im EG am
Gebäude Franz-Fischer-Straße 2 mit einem
Baukostenzuschuss in Höhe von € 7.820,--.

Antrag des Stadtsenates vom 12.05.2021:

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die Haushaltsstelle 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
21.

Der Betreuungsbeitrag in den Tagesheimen
der städtischen Mittelschulen wird im April 2021 aliquotiert für zwei Wochen verrechnet.
23.

Förderverträge der Tiroler Landesregierung zum Ausbau des
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG
über die Elementarpädagogik

Maglbk/34733/SU-FW/8/1
Bezirksfeuerwehrverband Innsbruck-Stadt, Jahressubvention 2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.05.2021:
Die Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt
den Bezirksfeuerwehrverband Innsbruck
Stadt im Jahr 2021 mit einer Sondersubvention in Höhe von € 19.000,--.
Aus dieser Unterstützung sollen diverse
Projekte, wie z. B. Ankauf von Kleingeräten,
Lehrgänge und Projektunterstützungen, für
alle zehn Freiwilligen Feuerwehreinheiten
des Bezirks finanziert werden. Die Entscheidung darüber hat der Bezirksfeuerwehrverband zu treffen und entsprechende Nachweise zu erbringen.
Die Bedeckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 1/757200 im Fonds 163000 - Freiwillige Feuerwehren.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird mit den weiteren Veranlassungen zur Abwicklung der
Subvention beauftragt.

V-KJ 6590/2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.05.2021:
Dem Abschluss der vorliegenden Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.
Die finanziellen Mittel werden als Einnahme
unter den laufenden Transferzahlungen des
Landes verbucht (Haushaltsstelle 2/240000861000).
24.

V-KJ 6591/2021
Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen der
Sprachförderung gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über
die Elementarpädagogik

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.05.2021:
Dem Abschluss der vorliegende Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen der Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik wird zugestimmt.
Die finanziellen Mittel werden als Einnahme
unter den laufenden Transferzahlungen des

GR-Sitzung 27.05.2021