Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.58
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Das Einzige, zu dem ich auch schon der
Vorständin der Mag.-Abt. I, Personalwesen,
Bonauer MA, die Frage stellte, sind die RevierleiterInnen, die eine Zulage bzw. Aufwandsentschädigung bekommen. Das sind
monatlich, je nachdem in welcher Dienstklasse sie sich befinden, im Jahr 2020 zwischen brutto € 184,-- und € 261,--. Man hat
dann erfahren, dass einer dieser vier Revierleiter wegen einem technischen Versehen seit dem Jahr 2003 diese Zulage nicht
bekommen hat. Im Kontrollausschuss sind
wir eigentlich nicht draufgekommen, wo dieses Versehen lag.
Also mit einer Zulage von grob gerechnt
€ 150,-- mal 18 Jahre kommt einiges zusammen. Ich erlaubte mir dann
AVin Bonauer MA zu fragen, wie die Stadt
Innsbruck gedenkt, das abzuhandeln. Es
gibt hier nämlich zwei Ansichten. Der eine
Aspekt ist das Rechtliche und der andere
das Moralische. Rechtlich kann der Bedienstete lediglich drei Jahre zurückfordern.
Das heißt, dass er diese Aufwandsentschädigung für die letzten drei Jahre bekommt
und um den Rest umfällt.
Für diesen Bediensteten, den ich namentlich nicht kenne und zu dem ich auch kein
Naheverhältnis habe, könnte man sich von
Seiten der Stadt Innsbruck überlegen, ob es
nicht einen Topf für so etwas gibt. Die ihm
zustehenden Beträge, die aus technischem
Versehen nicht ausbezahlt wurden, sollten
ausbezahlt werden, da nur nach dem Gesetz gehandelt wurde.
Mein Appell an alle GemeinderätInnen ist
deshalb, sich zu überlegen, wie man eine
Lösung finden könnte, damit dieser Bedienstete etwas besser aussteigt, als diese
Angelegenheit nur rechtlich abzuhandeln.
Den Aufzeichnungen ist zu entnehmen,
dass es einen Wechsel in eine andere
Dienstgruppe gab, von fünf auf sechs oder
von vier auf fünf. Im Zuge dessen muss der
Lohnverrechnung oder wem auch immer
dieser Fehler unterlaufen sein. Der Bedienstete kann also gar nichts dafür.
Wie gesagt, rechtlich muss man ihm nur
drei Jahre nachzahlen, moralisch finde ich
das nicht in Ordnung. Vielleicht fällt uns hier
etwas ein.
Aus dem Bericht betreffend die Mag.Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, möchte ich
GR-Sitzung 27.05.2021
noch anmerken, dass es diese in den letzten zwei Jahren aufgrund von Corona sehr
schwer hatte. Es stellte sich heraus, dass
sehr viele Überstunden gemacht wurden.
Bedienstete sind für andere eingesprungen,
die abberufen, in Quarantäne usw. waren.
Hier möchte ich hervorheben, dass der Leiter der Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei,
AV DI Kugler, die meisten Überstunden
machte. Das heißt, dass er immer, wenn es
stressig wurde und keine/r zur Verfügung
stand, eingesprungen ist, was nicht selbstverständlich ist.
Deshalb ist lobend zu erwähnen, dass der
Chef dieser Abteilung persönlich, wenn
Feuer am Dach ist, selbst einspringt und
nicht davor zurückschreckt, an verschiedenen Wochenenden Dienst zu machen. Es
ergeht deswegen ein großer Dank an den
Leiter der Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, weil dieser alles sehr gut im Griff hat,
und dass trotz intensivster Prüfung so wenig
zutage gekommen ist, was verbesserungswürdig erscheint.
Über beiliegenden Kurzbericht des Kontrollausschusses vom 06.05.2021 wurde dem
Gemeinderat gemäß § 74f Abs. 2 IStR berichtet.
32.
KA 1839/2020
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2020
GR Onay: Ich darf hier vorstehenden Bericht der Kontrollabteilung referieren.
GR Onay: Meine Wortmeldung richtet sich
allgemein an die Arbeit des Kontrollausschusses. Ich darf mich beim Leiter der
Kontrollabteilung bedanken, der heute zum
zweiten Mal nachbestellt worden ist. Er ist
nun seit zehn Jahren dabei und ich konnte
drei Jahre davon mit ihm zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit war sehr gut.
Mich freut ganz besonders, dass er Transparenz vorlebt und er fair zu allen Fraktionen ist.
Wenn irgendeine Fraktion Informationen
brauchte, wurde kein Unterschied zwischen
Opposition und Regierung, FPÖ und
GRÜNE usw. gemacht. Er war fair zu allen
und dafür danke ich herzlich. Ich danke
aber auch für die gelebte Transparenz und