Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.52
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Stadtmagistrat Innsbruck
SPÖ
eingelangt am
. 2 7. Mai 2021
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Innsbruck, 27.05.2021
(zu Punkt 20.22)
RESOLUTIONSANTRAG
Wahlpflichtfach „Österreichische Gebärdensprache (ÖGS}" an lnns
brucker Pflichtschulen
sowie
Umsetzung Lehrpläne für „Österreichische Gebärdensprache
(ÖGS)", um diese als Unterrichtssprache/Hauptfach, auch für bilin
gualen Unterricht, anwenden zu können.
Gehörlose und hörbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche werden in ihrem schulischen Entwick
lungspotenzial gegenüber ihren hörenden Mitschüler:innen leider meist diskriminiert und benachtei
ligt. Aber auch im gesellschaftlichen und sozialen Miteinander mit Altersgenoss:innen und in der
Kommunikation mit ihrer Umwelt stoßen sie auf diskriminierende Barrieren und eine nur einge
schränkte Möglichkeit sich zu verständigen, was sie auch in ihrem Erwachsenenleben begleiten wird.
Oft kann nur ihr engstes soziales Umfeld mit ihnen Dank der Kenntnis der Österreichischen Gebär
densprache kommunizieren. Um sich selbstbestimmt artikulieren sowie frei bewegen und entfalten
zu können, ist es also notwendig den Anteil unter den hörenden Menschen, die in der Österreichi
schen Gebärdensprache kommunizieren können, sukzessive zu erhöhen.
Um das zu erreichen, ist es dringend notwendig, in allen Pflichtschulen, unabhängig davon, ob auch
gehörlose Kinder diese besuchen, als ersten Schritt das Wahlpflichtfach „Österreichische Gebärden
sprache (ÖGS)" anzubieten und in einem zeitnah folgenden zweiten Schritt die Lehrpläne für das
Schulfach „österreichische Gebärdensprache (ÖGS)" zu implementieren, die für die Einheitlichkeit
der Standards und Benotung die notwendige Grundlage bilden. Dadurch kann die Österreichische
Gebärdensprache (ÖGS) als Unterrichtssprache verwendet, als Hauptfach eingerichtet und bilingua
ler Unterricht ermöglicht werden. Der Mehrheitsgesellschaft der Hörenden kann ein Bewusstsein für