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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.6

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-6-

bauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
15.

MagIbk/37448/SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F33, Innenstadt, Innrain, Bereich Mittelinsel von Kreuzung Anichstraße bis vor Johanneskirche (als Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. IN-F1),
gemäß § 36 TROG 2016

B18/1), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
17.

Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IG-B14, Igls,
Bereich Igler Straße 54 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG-B6, 2. Entwurf), gemäß § 56
Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen FPÖ, GERECHT, ALI, StRin Mag.a Mayr und
GR Mag. Plach, 12 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.06.2021:
Die Auflage des Entwurfs des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F33, Innenstadt, Innrain, Bereich Mittelinsel von Kreuzung
Anichstraße bis vor Johanneskirche (als Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. INF1), gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
16.

MagIbk/37401/SP-BB-PR/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B18/2, Pradl,
Teilbereich der Gp. 1404/1 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B18/1), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.06.2021:
Die Auflage des Entwurfs des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. PR-B18/2, Pradl, Teilbereich der Gp. 1404/1 (als Änderung des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PRGR-Sitzung 24.06.2021

MagIbk/32028/SP-BB-IG/1

Der Antrag wird von der Tagesordnung abgesetzt.
18.

MagIbk/35643/SP-FW-IN/1
Flächenwidmungsplan Nr. IN-F32,
Innenstadt, Bereich zwischen
Brixner Straße 6, Südtiroler
Platz 2 bis 16 und Salurner
Straße 2a (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5),
gemäß § 36 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.06.2021:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IN-F32, Innenstadt, Bereich zwischen Brixner
Straße 6, Südtiroler Platz 2 bis 16 und Salurner Straße 2a (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5), gemäß
§ 36 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.