Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.39
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nicht faktisch aber als Halbierung des Verkehrs war. Ein niedriges und möglichst aneinander angepasstes Geschwindigkeitsniveau ist für alle VerkehrsteilnehmerInnen auch die Autofahrenden -, für die Lärmentwicklung und die Luft in der Stadt gut.
Schauen Sie sich einmal die Gesamtlärmstudie auf der Homepage des Landes Tirol
an. Die Studie wurde vom Land Tirol und
der Stadt Innsbruck gemeinsam umgesetzt.
Es hat sehr aufwendige Befragungen gegeben und das Ergebnis zeigt, 70 % der BürgerInnen fühlen sich massiv von Verkehrslärm betroffen. Das ist unabhängig davon,
ob man in der Nähe der Autobahn, des Südrings oder einer anderen stärker befahrenen
Straße wohnt.
Ich bin froh, wenn wir diese Verkehrsmaßnahmen heute beschließen. Eigentlich habe
ich zu Beginn der Regierungsperiode den
Versuch gestartet, dass wir über eine 30erZone im gesamten Stadtgebiet, mit Ausnahme der Hauptverkehrsstraßen, zumindest diskutieren. Diese Diskussion wollte
man nicht führen, aber vielleicht ergibt sich
irgendwann wieder einmal die Möglichkeit.
Es wird ja immer gewünscht, Probleme gesamthaft anzugehen.
Diese Diskussion wäre mein Versuch gewesen, aber ich werde nicht müde, immer wieder Einzelmaßnahmen vorzuschlagen. Das
tue ich nicht, um irgendjemanden zu ärgern,
sondern weil mir diese Maßnahmen aus genannten Gründen als sinnvoll erscheinen.
(Beifall)
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: StRin
Mag.a Schwarzl, Sie haben gesagt, dass der
Antrag bezüglich der Einführung einer 30erZone am Exerzierweg eine größere Mehrheit findet, weil ein Bürgermeister-Stellvertreter diesen gutheißen würde. (Unruhe im
Saal)
Ich möchte hervorheben, dass man die von
Dir angedachten 30er-Zonen und jene am
Exerzierweg nicht vergleichen kann. Am
Exerzierweg beträgt die Fahrbahnbreite drei
Meter und an der schmalsten Stelle sogar
GR-Sitzung 24.06.2021
nur 2,7 Meter. Das verkehrstechnische Gutachten sagt aus, wenn dort zwei Fahrzeuge
aneinander vorbeifahren, gelingt das nur
durch ein Ausweichen eines Fahrenden. Am
Exerzierweg gibt es Gegenverkehr.
Zur Situation in der Tschamlerstraße und
der Dr.-Karl-von-Grabmayr-Straße sagt der
Sachverständige:
"Die Querschnitte dieser Straßen für einzelne Verkehrsteilnehmer erfordern die Einführung der 30 km/h Beschränkung nicht."
Das sind wesentliche Aussagen! Wenn man
dieses verkehrstechnische Gutachten lesen
würde, könnte man daraus ableiten, dass
genug Platz für alle Verkehrsteilnehmer besteht und die Herabsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht notwendig ist. Das steht im Gutachten und es
trifft auch auf die Müllerstraße zu!
Natürlich hat auch die Polizei Stellung zur
Frage genommen, ob es dort Unfälle gibt. In
den vergangenen drei Jahren hat es in den
beiden Straßenzügen Tschamlerstraße und
der Dr.-Karl-von-Grabmayr-Straße zwei Unfälle gegeben. Die Unfallursachen lassen
sich bei beiden Vorkommnissen nicht auf
die Geschwindigkeit zurückführen.
Wir haben uns im Klub die Frage gestellt,
warum diese Verkehrsmaßnahme eingeführt werden sollte. StRin Mag.a Schwarzl,
vielleicht könnte man die Maßnahme mit der
Lärmbelästigung begründen, aber aus unserer Sicht sprechen die anderen Parameter nicht für die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Die Gutachten rechtfertigen diese Maßnahme aus
meiner Sicht nicht!
Die Polizei führt sehr viele Statistiken.
GR Schmidt und GR Wallasch wissen, wie
wir früher bei Verkehrsunfällen peinlich genauen Meldungen anfertigen mussten. Es
ist also alles protokolliert und nachvollziehbar. Ich glaube, es gibt einen besseren. Wir
sollten uns von der Polizei Unfallpunkte in
der Stadt Innsbruck aufzeigen lassen und
dort Maßnahmen setzen. Dort herrscht
Handlungsbedarf!
Ich möchte noch einmal auf eine Aussage
von StRin Mag.a Schwarzl eingehen. Die Polizei ist nicht verkehrspolitisch altmodisch!
Die Polizei steht für Sicherheit und auch für
den reibungslosen Ablauf des Verkehrs. Sie
ist nicht als altmodisch zu bewerten. Diese