Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.52

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 532 -

24.

MagIbk/32028/SP-BB-IG/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IG-B14, Igls,
Bereich Igler Straße 54 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG-B6, 2. Entwurf), gemäß § 56
Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2016

Bgm. Willi: Dieser Punkt der Tagesordnung
wird abgesetzt. Es gab dazu eine Besprechung mit den Klubobleuten, bei der es um
die Frage des Projektsicherungsvertrags
etc. ging.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, hat angeboten
und angeregt, dass es weitere Gespräche
mit dem/der BauwerberIn gibt, um die vorliegenden Bedenken zu besprechen und allenfalls neue Lösungen zu finden.
Der Antrag wird von der Tagesordnung abgesetzt.
25.

MagIbk/35643/SP-FW-IN/1
Flächenwidmungsplan Nr. IN-F32,
Innenstadt, Bereich zwischen
Brixner Straße 6, Südtiroler
Platz 2 bis 16 und Salurner
Straße 2a (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5),
gemäß § 36 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum Entwurf
des Flächenwidmungsplans Nr. IN-F32 eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt
im Original bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachte Stellungnahme keine neuen
Aspekte hervorgebracht hat, die zu Planänderungen führen würden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Flächenwidmungsplan Nr. IN-F32 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):

GR-Sitzung 24.06.2021

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.06.2021:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IN-F32, Innenstadt, Bereich zwischen Brixner
Straße 6, Südtiroler Platz 2 bis 16 und Salurner Straße 2a (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5), gemäß
§ 36 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
26.

MagIbk/35925/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B54, Innenstadt, Bereich zwischen Bürgerstraße, Colingasse, Fallmerayerstraße und Maximilianstraße (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B1, Nr. IN-B1/2 und Nr. INB49), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. IN-B54 eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Stadtplanung, der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachte Stellungnahme keine neuen Aspekte hervorgebracht hat, die zu einer
Planänderung führen würden. Für ein, mit
den zuständigen Stellen der Stadt akkordiertes Projekt der Turnerschaft Innsbruck
zur Realisierung von Zu- und Umbauten der
Turnhalle spricht der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte seine
Wohlmeinung aus.
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan
Nr. IN-B54 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: