Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.61
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und an andere Krisen, die scheinbar schon
lange vergessen sind.
Diese Krisen hatten aber auf die Budgets
der Kommunen massiven Einfluss. Hoffentlich haben wir die nächsten zehn Jahre
diesbezüglich nicht ähnliches zu erwarten.
Wir haben also die große Säule der getätigten Investitionen, die Straßenbahn, auch die
Patscherkofelbahn, das Haus der Musik
Innsbruck und andere Dinge, die umgesetzt
wurden. Dann haben wir das von Herrn Bürgermeister angesprochene Investitionsbudget von plus/minus € 80 Mio., auf das
wir uns geeinigt haben, und es gibt noch
eine Wunschliste mit Projekten, die wir alle
für richtig und wichtig halten, die aber in dieses Paket noch keinen Eingang gefunden
haben.
Nach meinem Verständnis könnten wir nun
vom Überschuss Mittel nehmen, um die
mittlere Säule in einem guten Finanzmix abzudecken. Wir können ihn auch für die Finanzierung der noch nicht budgetär abgedeckten Wunschprojekte verwenden.
Ich glaube, man muss durchbesprechen, ob
die in der mittleren Säule beschlossenen
Projekte aus dem Paket mit der vorhandenen Liquidität finanziert werden. Dies soll ja
auch verhindern, dass dafür Kredite aufgenommen werden müssen. Ein Teil könnte in
die erste Säule einfließen, um damit etwas
von den bereits getätigten Investitionen abzudecken.
Im Übrigen werde ich das zwar nicht als Ergänzungsantrag einbringen, aber man sollte
vielleicht andenken - das könnte mit dieser
Vorlage und den Ergebnissen des Finanzbeirates im Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen Thema sein -,
ob man diese zwei Gremien nicht überhaupt
zusammenfasst. Der Finanzbeirat wurde
nach dem Verkauf der Anteile der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) an die
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) eingerichtet, weil wir uns von externen ExpertInnen
im Sinne der Veranlagung beraten haben
lassen.
Dieser Beirat hat sich in den letzten drei bis
vier Jahren gewandelt, hin zu einem Gremium das auch bei Kreditaufnahmen und
anderen Finanzgestion der Stadt Innsbruck
berät. Eigentlich gehört das zusammengefasst.
GR-Sitzung 24.06.2021
Das ist mir im Zuge dieser Diskussion nochmals aufgefallen. Man sollte das gleich mitdenken, damit man da nicht parallel zwei
Gremien hat, und die Angelegenheiten direkt dem Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen zugewiesen werden.
StRin Mag.a Mayr: Ich kann mich dem Vorschlag meiner Vorrednerin anschließen. Ich
glaube, dass es wichtig ist, dass wir uns das
genauer ansehen.
Wir hatten heute schon das Beispiel mit der
Kinderkrippe, die von der Neuen Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH
(NHT) errichtet wird. Wenn wir die Finanzierung dieser ca. € 1 Mio. auf 30 Jahre anlegen, kostet uns das als Stadt Innsbruck wesentlich mehr, als wenn wir das über einen
Zuschuss regulieren. Dadurch werden die
laufenden Mietkosten geringer ausfallen.
Es ist für mich nicht unbedingt ein Widerspruch, wenn man in der Krise antizyklisch
investiert. Man schafft einen Aufschwung
und das haben wir mit diesem Paket über
€ 81 Mio. auf drei Jahre getan, und es kommen ja noch Investition dazu.
Wir können allerdings schauen, wie wir
diese Investitionen, zu denen wir uns entschlossen haben, für uns günstiger finanzieren. Damit nehmen wir kein Geld aus dem
Kreislauf heraus, weil es letztlich nur bedeutet, dass uns als Stadt Innsbruck weniger
Kosten entstehen - wie beim Beispiel Kinderkrippe gegenüber der NHT. Das heißt,
es ist für uns bei den Kosten die wir im Ordentlichen Haushalt haben aber ein massiver Unterschied.
Deshalb begrüße ich, dass man sich das
genauer ansieht. Es gibt Kredite, bei denen
wir einen Vorteil haben, wenn wir früher zurückbezahlen und bei anderen entsteht ein
Nachteil, wenn man vor der Frist tilgt. Ich
glaube, genau da braucht es Expertise vom
Ausschuss für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen und dem Finanzbeirat. Es gebietet die Sorgfaltspflicht, dass man sich
das genauer ansieht.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Stoll und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 27.05.2021 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.