Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.21

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(zu Punkt 12.)

Zl. KA-04774/2021
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
I. QUARTAL 2021
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde
Innsbruck, I. Quartal 2021 eingehend behandelt und erstattet mit Datum
vom 01.07.2021 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 26.05.2021, Zl. KA-04774/2021, ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes
Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge von Bau-, Liefer- und
Dienstleistungsaufträgen. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im
Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Mietzahlung an IIG KG,
irrtümliche Doppel-zahlung –
Empfehlung

Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung behoben,
mittels welcher vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV
an die IIG KG ein Betrag von netto € 152.470,64 zur Auszahlung gelangt
ist. Unter Anführung des Buchungstextes „Amraser Str. 2 – Stadtbibliothek“ wurden am 09.02.2021 die Mietzinsvorschreibungen für die Monate Jänner und Feber des Jahres 2021 hinsichtlich der von der Stadt
für die Stadtbibliothek angemieteten Flächen an die IIG KG als Vermieterin überwiesen.
Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass mit gleichem Anordnungsdatum (09.02.2021) sowie tags darauf (10.02.2021) nochmalige Überweisungen der monatlichen Mietzinsvorschreibungen (jeweils netto
€ 76.235,32) an die IIG KG festzustellen waren.

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Zl. KA-04774/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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