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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.8

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17.

MagIbk/37762/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B55, Innenstadt, Innrain, Bereich Mittelinsel von Kreuzung Anichstraße bis vor Johanneskirche (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B1), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ und
GERECHT, 13 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B55, Innenstadt, Innrain, Bereich Mittelinsel von Kreuzung Anichstraße bis vor
Johanneskirche (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
18.

MagIbk/36740/SP-BB-SM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SM-B19, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich südlich Klosterangerstraße 17 - 33 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. SM-B9 und
Nr. SM-B9/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

19.

MagIbk/37754/SP-FW-WI/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F32, Wilten, Bereich
Neurauthgasse 3 (als Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. 80/if und Nr. WI-F14), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F32, Wilten, Bereich
Neurauthgasse 3 (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 80/if und Nr. WIF14), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SM-B19, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich südlich Klosterangerstraße 17 bis
33 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. SM-B9 und Nr. SM-B9/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.

20.

MagIbk/37225/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B43, Wilten, Bereich Neurauthgasse 3, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI-B43, Wilten, Bereich Neurauthgasse 3, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch

GR-Sitzung 15.07.2021