Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.97
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(zu Punkt 30.20)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
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office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
2 ~- Jyni 2021
(;t 6R. I /f19/1-o11
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
lnnsbruck-20062021
Prüfantrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
der Bürgermeister der Stadt Innsbruck wird beauftragt gemeinsam mit den
zuständigen Abteilungen im Stadtmagistrat, unter Einbindung der zuständigen
gemeinderätlichen Gremien und Ausschüsse zu prüfen, ob die Errichtung eines
Veranstaltungszentrums/Kulturquartier St. Bartlmä basierend auf Fakten und Zahlen
für die Stadt Innsbruck überhaupt möglich ist.
Begründung:
In den überparteilichen Wirtschaftsgesprächen des Bürgermeisters wurde , in einem nicht
demokratisch legitimierten Gremium unverbindlich die Möglichkeit der Errichtung eines
Veranstaltungszentrums bzw. eines Kulturquartieres in St. Bärtlmä/Wilten diskutiert. Die
Projektidee
wurde · von
einer
überwiegenden
Mehrheit
der teilnehmenden
Gemeinderatsfraktionen positiv und als absolut unterstützenswert bewertet.
Der Gemeinderat in seiner Gesamtheit, ebenso wie die zuständigen Abteilungen im
Stadtmagistrat haben die Verpflichtung mit den öffentlichen Finanzmitteln der Stadt
Innsbruck verantwortlich und sorgsam umzugehen. Aus diesem Grund, und nicht mangels
politischen Willen verschiedenster Gemeinderatsfraktionen, wie vom Bürgermeister medial
fälschlicherweise kolportiert, scheitert die derzeitige Realisierung des Projektes in St.
Bärtlmä/Wilten, da der aktuelle Grundstückspreis um über 1500 Euro pro m2 nicht dem
üblichen Preis für Gewerbegrundstücke in Innsbruck in ähnlicher Lage von ca. 300 - 500
Euro pro m2 entspricht. Ein Ankauf des Areals wäre nach derzeitigem Kaufpreis der
lnnsbrucker Bevölkerung zu diesem Zwecke auch nicht vermittelbar, und würde womöglich
die Grundstückspreise für Gewerbegründe in der Stadt in die Höhe treiben.
Abgesehen vom Kaufpreis des Areals muss natürlich vorab geklärt werden, ob sich die
bestehenden Hallen überhaupt als Veranstaltungszentrum/Kulturquartier eignen bzw. wie
hoch die Kosten für die Adaption der bestehenden Hallen bzw. eines möglichen Neubaues
eines Veranstaltungszentrum/Kultursquartiers sind. Ebenso muss im Vorfeld eines
möglichen Kaufes des Areals durch die Stadt Innsbruck geklärt werden, wie und von wem
das mögliche neue Veranstaltungszentrum bzw. Kulturquartier gewerberechtlich geführt
werden soll etc..