Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.267
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Ufer-Segge (Carex riparia)
Flügel-Johanniskraut (Hypericum tetrapterum)
3 r!
r
Erklärung des Gefährdungsgrades nach der Roten Liste (Niklfeld et al. 1999):
0 ausgestorben oder verschollen
1 vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
4 potenziell gefährdet
r in Tirol regional gefährdet i.d. Stufen 0-3
r! Zusatz zu 1-4: in Tirol stärker gefährdet
3. NUTZUNG/PFLEGE
3.1 Historische/Aktuelle Nutzung
Die artenreichen Nasswiesen werden ein- bis zweimal im Jahr gemäht und zum Teil gedüngt. Die
bachbegleitenden Röhrichte des Arzler Baches werden weitgehend gemäht. Bei den flächigen
Schilfröhrichten ist dagegen keine Nutzung ersichtlich. Im Eschen-Weidenwald ist aktuell keine Nutzung
feststellbar.
3.2 Gefährdung
Im Bereich der artenreichen Nasswiesen besteht die Gefahr der Nutzungsaufgabe aufgrund der durch die
Feuchtigkeit erschwerten Bewirtschaftung. Andererseits besteht die Gefahr einer Intensivierung derselben
Flächen durch Entwässerung und zunehmende Eutrophierung. Das Vorkommen der vorgefundenen stark
gefährdeten Pflanzenarten ist aufgrund der geringen Populationsgrößen ebenfalls gefährdet und das
Überleben der Population von der Art der Bewirtschaftung abhängig. Die flächigen Schilfröhrichte
unterliegen keiner unmittelbaren Gefährdung, sind jedoch langfristig einer zunehmenden Verbuschung
ausgesetzt. Für den Wald im Westen des Kalvarienbergs ist aktuell keine unmittelbare Gefährdung
erkennbar. Allgemein gilt jedoch, dass naturnahe Waldbestände grundsätzlich der Gefährdung einer
flächigen Abholzung und einer nachfolgenden Aufforstung mit Fichte oder anderen standortfremden
Gehölzen unterliegen.
3.3 Pflegeempfehlung
Für den Erhalt der wertvollen artenreichen Nasswiesen ist eine Fortsetzung der ein- bis zweischürigen
Mahd als Pflege notwendig. Eine Nachbeweidung ist möglich. Des Weiteren soll der Nährstoffeintrag im
Vergleich zur bisherigen Bewirtschaftung nicht erhöht werden. Für jene Bereiche, in denen stark
gefährdete Pflanzenarten vorkommen (v.a. Artenreiche Nasswiesen, Arzler Bach mit begleitendem
Röhricht), sollen in enger Abstimmung mit dem Grundbesitzer/Bewirtschafter geeignete Pflegepläne
erstellt werden. Für die flächigen Schilfröhrichte sind mittelfristig Entbuschungsmaßnahmen anzudenken.
Für den Eschen-Weidenwald ist aktuell keine Pflege notwendig, Einzelstammentnahme ist möglich.
3.4 Handlungsbedarf: hoher Handlungsbedarf
4. SCHUTZSTATUS
Bestehender Schutz
Objekt
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TNSchG 2005
~
FGR
§ 7?, 9
FNW
§ 9?
MFG
§ 6?
SV
§7
··- - - - - - WLFE
~-
TNSchVO 2006
FFH-Typ
--~
-
Rote Liste Wald-/Gebüschgesell.
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§ 3?, 5?
2?, 3?, R?
~--
-
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t-
-·-
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2,G
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