Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.308
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Frage 4:
Wenn ja, warum verfügt die Geschäftsführung ausgerechnet der IVB über Dienstautos?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Sind Dienstautos vertraglich in den jeweiligen Dienstverträgen, Arbeitsverträgen
zwischen der IVB und den jeweiligen Personen der Geschäftsführung der IVB vereinbart?
Antwort:
Seit 1997 ist ein Dienstauto für den Geschäftsführer der IVB vertraglich vereinbart.
Frage 6:
Seit wann verfügen Geschäftsführer der IVB über Dienstautos bzw. zu welchem
Zweck?
Antwort:
Seit 1997, zur Erledigung dienstlicher Verpflichtungen.
Frage 7:
Wie passt es zusammen, dass ausgerechnet die Geschäftsführung der IVB über
Dienstautos verfügt, und somit eigentlich dem gesellschaftspolitischen bzw. verkehrspolitischen Auftrag der IVB widerspricht?
Antwort:
Das ist seit 1997 vertraglich geregelt und kann nicht einseitig geändert werden.
Frage 8:
Warum nimmt der Innsbrucker Bürgermeister bzw. auch Eigentümervertreter stillschweigend zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung der IVB über Dienstautos
verfügt? Zu welchen Zwecken auch immer …!
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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