Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.74
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Pradler Straße 5 (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B30), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016, wird beschlossen.
35.
36.
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA-B41, Höttinger Au, Bereich zwischen Ing.Sigl-Straße und Am Gießen (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. HA-B13 und Nr. HA-B13/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016
MagIbk/33664/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B38, Wilten, Michael-Gaismair-Straße 1,
Templstraße 7, 7a und 7b, Leopoldstraße 28 und 28a (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WIB2/1 und Nr. WI-B2, 2. Entwurf),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, 2. Entwurf
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen mit insgesamt 18 Unterschriften zum 2. Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. WI-B38 eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer
Planänderung führen würden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan
Nr. WI-B38, 2. Entwurf, zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. WI-B38, Wilten, MichaelGaismair-Straße 1, Templstraße 7, 7a und
7b, Leopoldstraße 28 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B2/1 und Nr. WI-B2,
2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2
TROG 2016, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 15.07.2021
MagIbk/35560/SP-BB-HA/1
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. HA-B41 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. HA-B41 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HA-B41, Höttinger Au, Bereich zwischen Ing.-Sigl-Straße und Am
Gießen (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. HA-B13 und Nr. HA-B13/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
37.
MagIbk/9244/SP-PA-AL/2
Grundeigentümerin in KG Arzl,
Flächenwidmungsplanänderung
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.