Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.1

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-07-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-1-

K u r z p r o t o k o l l

2.

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzungen des
Gemeinderates vom 15.07.2021

2.1

GfGR/182/2021

G R - S i t z u n g
2 3 . 0 7 . 2 0 2 1

1.

MagIbk/6307/TB-ST-NB/1
Neugestaltung Bozner Platz, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb, Wettbewerbsergebnis
und Planungsauftrag [gemäß
§ 29 (7) des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) 1975]

Antrag des Stadtsenates vom 21.07.2021
gemäß § 29 (7) des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck:
Die Punkte 1. bis 3. des vorliegenden Berichtes der Mag.-Abt. III, Tiefbau, vom
02.07.2021 wurden von Herrn Bürgermeister von der Tagesordnung abgesetzt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ, 1 Stimme; gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 21.07.2021
gemäß § 29 (7) des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck:
Die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, wird ermächtigt, entsprechend dem Wettbewerbsergebnis und auf Basis einer Marktsondierung eine Reservierung von hochstämmigen
Bäumen (Stammumfang mindestens 40 bis
50 cm) bei der Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG, Maldfeldstraße 4,
21007 Hamburg, Deutschland mit einer Angebotssumme von € 44.620,-- zzgl.
20 % MwSt. vorzunehmen.
Die Kosten für die Reservierung von Bäumen sind auf VaSt. 612000-060100, In Bau
befindliche Gemeindestraße, im Haushaltsvoranschlag 2021 bedeckt. Es besteht keine
Möglichkeit für Vorsteuerabzug.

Erstellung eines Doppelbudgets
für die Jahre 2022 und 2023
(Mehrparteienantrag)
Abänderungsabtrag von GRin Bex, BSc:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Antrag
"Der Gemeinderat möge beschließen,
dass dem Bürgermeister aufgetragen
wird, bis spätestens 15.11.2021 den
Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2022 und 2023 als Doppelbudget vorzulegen. Dabei sind die
Bestimmungen des § 57 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) entsprechend zu beachten.
Ferner wird dem Bürgermeister aufgetragen die Fraktionen des Gemeinderates ehestmöglich in den Budgeterstellungsprozess einzubinden. Die Kalenderwochen 35 (30.08. bis 05.09.), 38
(20.09. bis 26.09.) sowie 41 (11.10. bis
17.10.) sollten jedenfalls für umfassende politische Beratungen vorgemerkt und reserviert werden."
wird in folgender Form abgeändert und beschlossen:
"Dem Bürgermeister wird aufgetragen
die Voranschläge der Finanzjahre 2023
und 2024 im Jahr 2022 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen."
Bex, BSc, Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan, Duftner,
Mag. Fritz, Dr.in Krammer-Stark, Lukovic,
BA MA MA, Schett MA, Mag.a Schwarzl,
Schultze und Willi, alle eigenhändig.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):
Der Abänderungsantrag von GRin Bex, BSc
und MitunterzeichnerInnen wird abgelehnt.

GR-Sitzung 23.07.2021