Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.100
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Im Jahr 2020 wurde das Dienstausmaß befristet vom 01.10.2020 bis
31.12.2020 auf 38 Wochenstunden erhöht. Ergänzend erwähnt die Kontrollabteilung an dieser Stelle, dass 38 Wochenstunden bei der ISD laut
dem seinerzeit gültigen Kollektivvertrag als Normalarbeitszeit galten.
Ab 01.01.2021 trat wieder das zuvor vereinbarte wöchentliche Dienstausmaß von 30 Stunden in Kraft. Laut Auskunft der Personalleitung der
ISD wurde diese befristete Aufstockung der Dienstzeit aufgrund eines
erhöhten Arbeitsaufwandes im Zuge der organisatorischen Umstrukturierungen des Bereiches der Stadtteilarbeit notwendig.
Hinsichtlich der nunmehrigen Bereichsleitung des gegenständlichen
Dienstnehmers wurde der Kontrollabteilung vom Personalabteilungsleiter mitgeteilt, dass im Rahmen des Dienstausmaßes von 30 Wochenstunden für die Bereichsleitung 20 Wochenstunden und die restlichen 10
Stunden für das Stadtteilzentrum Reichenau vorgesehen waren, wobei
diese Zuordnung nicht verschriftlich wurde. Die Bereichsleitung war laut
den der Kontrollabteilung vorliegenden Aufzeichnungen dem Standort
Reichenau zugerechnet worden.
Gegenüber der Kontrollabteilung wurde des Weiteren kommuniziert,
dass aufgrund der Übernahme der Bereichsleitung „Stadtteilarbeit“
durch den Dienstnehmer des Stadtteilzentrums Reichenau eine Personalaufstockung für die Gemeinwesenarbeit an diesem Standort erforderlich war. Mit 01.10.2020 ist daher ein weiterer Dienstnehmer in der Funktion als Stadtteilkoordinator mit Dienstort Stadtteilzentrum Reichenau im
Ausmaß von 20 Wochenstunden angestellt worden.
Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 fielen daher an diesem Standort für zwei Dienstnehmer insgesamt 58 Wochenstunden an. Nach der
befristeten Stundenaufstockung verringerte sich das Stundenausmaß ab
Jänner 2021 auf insgesamt 50 Wochenstunden.
Personalkosten
Wie bereits beim Stadtteilzentrum Wilten, zog die Kontrollabteilung die
Jahreslohnkonten der zugeteilten Dienstnehmer*innen heran, um die
Personalkosten für den hier behandelten Standort zu ermitteln und im
Bericht zu verarbeiten. Dabei zeigte die Zurechnung des Bereichleiters
„Stadtteilarbeit“ und der zusätzlichen Personalaufstockung eine wesentliche finanzielle Auswirkung im Rahmen der Personalkosten.
6.1.3 Sonstige betriebliche Aufwände - Mietkosten
Mietkosten als
wesentlichster
Bestandteil der
sonstigen betrieblichen
Aufwände
Die für das (temporäre) Stadtteilzentrum Reichenau in den sonstigen betrieblichen Aufwänden (Kontenklasse 7) enthaltenen Beträge für Mietkosten gestalteten sich in den Jahren 2018 bis 2020 wie folgt:
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Zl. KA-02756/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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