Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.109

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Die Räumlichkeiten konnten seit Februar 2020 von Montag bis Sonntag
08:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Fremdveranstaltungen angemietet bzw. reserviert, aber auch für etwaige Eigenveranstaltungen in Anspruch genommen werden.
Für Raumnutzungen, die offen und unentgeltlich waren, war kein Raumnutzungsentgelt, für Raumnutzungen mit Geldfluss (Eintrittsgelder, Beiträge, Spenden etc.) war ein solches in Höhe von brutto € 8,00 pro
Stunde und maximal brutto € 50,00 pro Tag zu leisten.
Erlössituation
STZ O-Dorf

Aufgrund der bis zum Prüfungszeitpunkt März 2021 vorherrschenden
COVID-19 Gegebenheiten war eine Vermietung von Räumlichkeiten nur
in einem äußerst eingeschränkten Ausmaß möglich, weshalb in diesem
Stadteilzentrum bisher keine Mieterlöse lukriert werden konnten.
8.1.2 Personal

Personalstand –
Entwicklung

Am 03.02.2020 wurde ein Dienstvertrag als Stadtteilkoordinatorin für das
Stadtteilzentrum O-Dorf mit einem Stundenausmaß von 30 Wochenstunden mit einer Dienstnehmerin unterfertigt. Es wurden keine weiteren Änderungen hinsichtlich der wöchentlichen Dienstzeit im Prüfungszeitraum
vorgenommen.
8.1.3 Mietkosten

STZ O-Dorf

Das Stadtteilzentrum O-Dorf befindet sich am Standort Kajetan-SwethStraße 1. Die nunmehr von der ISD zum Betrieb des Stadtteilzentrums
von der IIG KG angemieteten Räumlichkeiten wurden von der Vermieterin umgebaut und für die Nutzung als Stadtteilzentrum adaptiert.

Mietvertrag zwischen
IIG KG und ISD

Der Mietvertrag datiert vom 10.10.2019. Der Mietgegenstand weist eine
Gesamtfläche von 58,37 m² auf und besteht vertragsgemäß aus einem
Besprechungsraum, einem Büro, Gang mit Garderoben und WC. Das
Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; die erste
Vorschreibung der IIG KG an die ISD erging am 01.04.2020.

Mietzins

Der mittels dieser ersten Mietzinsvorschreibung der IIG KG eingeforderte Mietzins (ohne Vergebührungskosten) belief sich auf einen Betrag
von (netto) € 1.512,11 und setzte sich im Detail wie folgt zusammen:

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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