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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.11

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30.

MagIbk/36272/SP-FW-AL/1

32.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F55, Bereich
Gp. 18/8, KG Arzl (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B25, Hötting, südöstlicher Bereich Technikerstraße 11
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. 23/u und Nr. 23/u2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F55, Bereich Gp. 18/8,
KG Arzl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungspla-nes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
31.

MagIbk/38328/SP-BB-HW/1

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HW-B25, Hötting, südöstlicher Bereich
Technikerstraße 11 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 23/u und Nr. 23/u2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

MagIbk/36271/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL-B54, Bereich Gp. 18/8,
KG Arzl, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL-B54, Arzl, Bereich Purnhofweg, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 13.10.2021

33.

MagIbk/38123/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B34, Pradl, Teilbereich
zwischen Ahornhof, Amthorstraße, Türingstraße und Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B34, Pradl, Teilbereich zwischen
Ahornhof, Amthorstraße, Türingstraße und
Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.