Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.118
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Die Erarbeitung von Kriterien und Einschränkungen ist insbesondere auf
ein Geschehen zurückzuführen, welches sich in den letzten Jahren im
Stadtteilzentrum Wilten zugetragen hat. Seit dem Jahr 2017 nutzte eine
religiöse Institution wiederholt die Räumlichkeiten des Stadtteilzentrums
Wilten für einen Senior*innennachmittag, in dessen Rahmen auch Andachten und Unterredungen zu Bibel-Themen abgehalten worden sind.
Nach und nach haben sich (andere) Nutzer*innen des Stadtteilzentrums
beklagt, dass sie in religiöse Gespräche verwickelt worden sind. Zudem
wurde versucht, (andere) Nutzer*innen von der Teilnahme an der Veranstaltung zu überzeugen. Infolgedessen war die Raumvergabe an verschiedene Gruppen bzw. Institutionen nach fachlichen Prinzipien der
Gemeinwesenarbeit neu zu bewerten.
Aus diesem Grund wurde von den Mitarbeiter*innen der Stadtteilzentren
Kriterien und Einschränkungen für die Nutzung von Räumlichkeiten sowie das Procedere bei der Raumvergabe erstellt, vom GF der Gesellschaft bestätigt sowie vom Bürgermeister der Stadt Innsbruck und dem
ressortzuständigen Mandatar der Stadt Innsbruck zur Kenntnis genommen.
Die Gültigkeit der Richtlinien begann mit 01.04.2020 und umfasste alle
ISD-Stadtteilzentren. Nach einem Jahr sollte eine Evaluierung durch die
hierfür zuständigen Mitarbeiter*innen der Gesellschaft erfolgen. Eine
diesbezügliche Bewertung wurde COVID-19-bedingt jedoch noch nicht
durchgeführt.
12 Restrukturierung Stadtteilarbeit
Arbeitsfelder und
Arbeitspakete
Stadtteilarbeit
Im Zuge einer internen Restrukturierung und einer konzeptionellen
(Weiter-)Entwicklung wurden die der ISD im Rahmen der Stadtteilarbeit
übertragenen Aufgaben (Stadtteilkoordination, Leben im Alter und Mobile Sozialarbeit) von der Gesellschaft im Laufe der letzten eineinhalb
Jahre aktualisiert, organisiert und fallweise (neu) definiert.
Nach ihren Vorstellungen wird sich die Stadtteilarbeit demnach künftig in
vier Arbeitsfelder (Stadtteilkoordination, Gestaltung Stadtteiltreff, Leben
im Alter bzw. Senior*innenarbeit sowie Mobile Sozialarbeit) und in mehrere Arbeitspakete (Moderation, Prozessbegleitung, Anlauf- und Clearingstelle, Gruppenarbeit, Beratung, Information und Hilfestellung
u.a.m.) gliedern.
Demnach aktiviert, vernetzt und begleitet die Stadtteilkoordination Menschen, zivilgesellschaftliche Akteure, soziale Einrichtungen, Gewerbetreibende, Vereine und Religionsgemeinschaften auf Stadtteilebene. Die
Mitarbeiter*innen der Stadtteilkoordination sollen dabei Vernetzungsund Moderationsaufgaben sowie die Prozessbegleitung übernehmen
und damit auch eine Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und den
Akteuren in bestimmten Stadtteilen (Wilten, Reichenau, O-Dorf, Höttinger Au sowie Bienerstraße) sein.
Gestaltung Stadtteiltreff steht lt. dem im Jahr 2020 erarbeiteten Leitbild
der Gesellschaft für zielgruppenübergreifende Arbeit mit den Bewohner*innen und stadtteilrelevanten Akteur*innen.
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Zl. KA-02756/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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