Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.26

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Die Kontrollabteilung hat daher angeregt, im Protokoll künftig sämtliche
in den Statuten vorgesehenen, der Generalversammlung vorbehaltenen Willensbildungen nach erfolgter Abstimmung als Beschluss formell
korrekt zu dokumentieren. Bekanntlich erst durch die Beschlussfassung
werden von diesem Organ gefasste Beschlüsse wirksam.
In diesem Zusammenhang wurde der Kontrollabteilung berichtet, dass
die Empfehlung zu Kenntnis genommen werde.
Protokolle, Einladungsund Anwesenheitslisten
Generalversammlung –
Empfehlung

Über die Sitzungen der Generalversammlung sind Protokolle zu führen.
Diese lagen der Kontrollabteilung für den Zeitraum von 2016 bis 2020
vor und wurden ihr auch sämtliche Einladungs- und Anwesenheitslisten
ausgehändigt.
Die Protokolle dienen nicht nur der Anwesenheitskontrolle, sondern
auch der Feststellung der Beschlussfähigkeit und sind nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung dem jeweiligen Protokoll zwangsläufig beizulegen. Die Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen hat
mehrere Ungereimtheiten ergeben, z.B. dass
o

die Einladungs- und Anwesenheitslisten nicht immer von allen lt.
Protokoll anwesenden Mitgliedern unterfertigt worden sind,

o

mehrmals ein und dasselbe Mitglied in den Protokollen als anwesend geführt, in den dazugehörigen Einladungs- und Anwesenheitslisten jedoch nicht genannt wird,

o

ein Mitglied im Protokoll der Generalversammlung irrtümlicherweise nicht nur mit dem Status „anwesend“, sondern auch als „unentschuldigt“ angeführt worden ist, die Einladungs- und Anwesenheitsliste war mit einer entsprechenden Unterschrift versehen,

o

Stimmübertragungen nicht im Protokoll vermerkt worden sind
sowie

o

in den letzten fünf Jahren auf den Einladungs- und Anwesenheitslisten für die Mitglieder Stadt Innsbruck und Land Tirol keine natürliche Person unterfertigt hat.

o

u.a.m.

Aufgrund der vorhin exemplarisch aufgezeigten Unzulänglichkeiten ließ
sich zudem das Erreichen oder Überschreiten der durch die Vereinsstatuten festgelegten Mindestzahl an stimmberechtigten anwesenden Mitgliedern, um Entscheidungen treffen zu können, nicht feststellen.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, um eine ordnungsgemäße,
den Statuten entsprechende und vollständige Protokollführung (samt
Beilagen) bemüht zu sein.
Auch im Konnex damit teilte der Verein mit, dass die Empfehlung zur
Kenntnis genommen werde.
Präsidium –
Empfehlungen

Das Präsidium hat sich den Vereinsstatuten zufolge aus einem Präsidenten, einem ersten und zweiten Vizepräsidenten sowie zwei weiteren
Mitgliedern, somit aus insgesamt fünf Personen, zusammenzusetzen.
Davon müssen mindestens drei Präsidiumsmitglieder von der Stadt Innsbruck oder vom Land Tirol als Vereinsmitglieder entsandt werden.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-15246/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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