Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.44
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Zuschüsse 2019
Als weitere maßgebliche Zuschussgeber schienen im Jahresabschluss
2019 der Verein „Freunde des Alpenzoo“ mit rd. € 252,8 Tsd. (2018 und
2017: rd. € 178,9 Tsd. bzw. € 150,0 Tsd.) sowie der Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer mit € 35,0 Tsd. (2018. rd. € 50,9 Tsd.)
auf. Davon ist vom Verein „Freunde des Alpenzoo“ im Jahr 2019 ein
Betrag in Höhe von € 200,0 Tsd. dem Bauprojekt „Geiervoliere“ und
€ 30,0 Tsd. der Errichtung eines „Zwergmausgeheges“ gewidmet worden.
Die im Jahr 2019 verbleibende Zuwendung in Höhe von rd. € 22,8 Tsd.
wurde dem laufenden Betrieb zugesprochen. Auch die Zuschüsse des
TVB sind in den betreffenden Jahren zur Gänze als erfolgsbezogene
Zuschüsse behandelt worden.
Im Jahr 2018 und 2017 hat der Verein „Freunde des Alpenzoo“ das
Mardergehege sowie die Birkhuhnvoliere mit rd. € 78,9 Tsd. bzw.
€ 100,0 Tsd. bezuschusst.
Privatspenden 2019
Darüber hinaus waren im Wirtschaftsjahr 2019 an Privatspenden (einschließlich übernommener Tierpatenschaften) rd. € 82,8 Tsd. (2018
und 2017: rd. € 63,9 Tsd. bzw. € 64,2 Tsd.) eingegangen.
An dieser Stelle hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass der Verein
in den Jahren 2019 und 2017 eine Privatspende für den Bau der Geiervoliere in Höhe von € 250,0 Tsd. und € 100,0 Tsd., somit insgesamt
€ 350,0 Tsd., vereinnahmen konnte.
Subventionen 2020 –
Empfehlung
Betreffend das Jahr 2020 hat die Stadt Innsbruck dem wiederum eine
Sonder- und Jahressubvention in Höhe von € 185,0 Tsd. bzw.
€ 190,0 Tsd. überwiesen. Die Abrechnung in Bezug auf die Nettoeinnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung im Bereich der „Sophienruhe“ für das Jahr 2020 war zum Prüfungszeitpunkt noch nicht erfolgt.
Gegenstand des Investitionszuschusses 2020 war die Förderung einer
„Machbarkeitsstudie und Ansparung für das Huchenprojekt“. Das in der
Generalversammlung am 05.07.2019 als Bauvorhaben 2019/2020 deklarierte Projekt sah für die Besucher des Alpenzoos einen Unterwassertunnel vor, von wo aus die Huchen (Fische), zusammen mit Beifischen beobachtet werden können. Dem gegenständlichen Subventionsansuchen vom 06.03.2020 lagen weder ein Projektvorentwurf noch
eine Kostenschätzung für das Huchen-Projekt bei.
Grundsätzlich vertritt die Kontrollabteilung die Meinung, dass die Gewährung eines Investitionszuschusses zumindest auf Basis einer Projektstudie oder eines ausgereiften Projektentwurfes (inkl. Kostenschätzung) erfolgen und nicht wie im vorliegenden Fall als Vorauszahlung
bzw. Ansparung für etwaige künftige Projekte dienen soll. Außerdem
hat die Auszahlung von Förderungsmitteln für Bauprojekte gemäß den
Bestimmungen der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck nur nach
Maßgabe des Baufortschrittes stattzufinden. Dies setzt jeweils entsprechende Anträge der Förderungsempfänger voraus. Aus eben erwähnten Gründen wurde an die subventionsauszahlende Fachdienststelle,
dem Referat Frauen und Generationen, die Empfehlung ausgesprochen, hinsichtlich der Auszahlung von Sondersubventionen bzw. Investitionszuschüssen betreffend Bauprojekte künftig den Bestimmungen
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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