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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.83

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Stadtteilarbeit
O-Dorf

Auf Basis einer Ist-Analyse für den Stadtteil O-Dorf wurde vom Referat
Strategie und Integration der Bedarf für die Einführung und Verstärkung
von Stadtteil- bzw. Quartiersarbeit im O-Dorf festgestellt. Folglich hat der
StS am 03.07.2019 einerseits die Verortung des Stadtteilzentrums in der
Kajetan-Sweth-Straße 1 und anderseits die Zuständigkeit für den Betrieb
durch die ISD beschlossen.
4 Finanzielle Abwicklung Stadt Innsbruck

Abwicklung über
Konto Entgelte für
sonstige Leistungen

Wie die Einschau der Kontrollabteilung letztlich zeigte, sind (auch) die
Zahlungen der Stadt Innsbruck an die ISD für den Betrieb der Stadtteilzentren über den Fonds 429000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen und hier über ein den Entgelten für sonstige Leistungen zugeordnetes Sachkonto (seit 2017: Konto 728220; bis 2016: Konto 728700) abgewickelt worden.

Abruf ISD mittels
(Dauer-)Rechnung

Dabei erfolg(t)en an die ISD auf der Grundlage einer (jährlichen) Dauerrechnung monatliche (Teil-)Zahlungen in Bezug auf das (an-)gemeldete
jährliche Gesamtbudget, welches allerdings bei der ISD die inhaltlichen
Bereiche „Ambulante Suchprävention (ASP)“, „Sozialzentren“ und (seit
dem Jahr 2017) eben „Stadtteilzentren“ betrifft.

Anpassung Abruftitel in
der (Dauer-)Rechnung
der ISD –
Empfehlung

Für die Kontrollabteilung waren die von der Stadt Innsbruck an die ISD
für den Betrieb der Stadtteilzentren flüssig gestellten Zahlungen auf der
Seite der Stadt Innsbruck (städt. Budget und Rechnungsabschluss) zunächst nicht unmittelbar ausfindig zu machen.
Das lag zum einen an der (anonymisierten) Bezeichnung der zur Auszahlung verwendeten Voranschlagspost (Entgelte für sonstige Leistungen). Zum anderen erwähnte die Kontrollabteilung, dass die von der ISD
an die Stadt Innsbruck (jährlich) gerichtete Dauerrechnung betreffend
den monatlichen Abruf der Teilzahlung den Titel „Abrechnung über nichtmedizinische Hauskrankenpflege, Alten- und Heimhilfe“ trägt. Demgemäß erfolg(t)en die monatlichen Teilzahlungen der Stadt an die ISD unter Angabe des Buchungstextes „nichtmed. Hauskrankenpflege“. Eine
textliche Verbindung zu den inhaltlichen Bereichen der Sozialzentren,
der Ambulanten Suchtprävention und der Stadtteilzentren ließ sich somit
(auch) aus dieser Titulierung nicht herstellen.
Die Angabe des Abrechnungstitels der ISD in der Dauerrechnung
führt(e) bei der Kontrollabteilung zu Verwunderung. Dies aus dem
Grund, da die Leistungserbringung sowie die Finanzierung der nichtmedizinischen Hauskrankenpflege bereits seit dem Jahr 2011 eine strukturelle Veränderung erfahren hat.
Eine dahingehende Rücksprache mit dem bei der ISD zuständigen Leiter
des Rechnungswesens ergab, dass seinerseits im Jahr 2019 versucht
wurde, den Abruftitel in der Dauerrechnung richtigzustellen. Seine Bestrebungen, die Textierung auf „Abrechnung über Sozialzentren, Stadtteilzentren und Ambulante Suchtprävention“ zu ändern, blieben jedoch
ohne Erfolg. Somit wurde der Abruftitel betreffend diese Dauerrechnung
bislang unverändert belassen und dokumentiert nach Einschätzung der
Kontrollabteilung nicht die tatsächlichen Gegebenheiten. Vielmehr wird
auf einen Leistungsbereich verwiesen, der von der Stadt Innsbruck bereits seit dem Jahr 2011 nicht mehr unmittelbar an die ISD finanziert wird.

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Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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