Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.111

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- 829 -

GRin Mag.a Berchtold, MSc: Die Fraktion
"Für Innsbruck" steht dem Antrag ablehnend gegenüber, denn wir sind überzeugt,
dass die zuständige Stadträtin eine hervorragende Arbeit leistet. In engster Zusammenarbeit mit den Eltern werden seitens der
Ämter Zukunftsperspektiven und Innovationen umgesetzt.

könnte man sagen, er weiß es leider nicht
besser. Wenn die Magistratsdirektorin aber
anschließend erklären soll, wie die Sachlage ist, muss diese auch zu Wort in der Sitzung des Gemeinderates kommen können.
Derzeit ist es so, dass der Bürgermeister im
Alleingang sagen darf, ob die Magistratsdirektorin befragt wird oder nicht.

StRin Mag.a Mayr: Danke GRin
Mag.a Berchtold, MSc, das ehrt mich sehr.
Ich verstehe auch, dass man solche Themen in einer Arbeitsgruppe nur unzureichend behandeln oder voranbringen
kann. Ich würde mich trotzdem für die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
aussprechen, denn wir können den Antrag
dem Ausschuss für Bildung, Gesellschaft
und Diversität zur Behandlung zuweisen.

Der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss könnte sich darüber den
Kopf zerbrechen. Wenn eine Handlung im
Gemeinderat gesetzt wird, die nicht konform
dem IStR ist, sollte die Magistratsdirektorin
gleich darauf aufmerksam machen.

Die Vorsitzende des Ausschusses ist sicher
damit einverstanden, wenn wir darüber diskutieren.
GRin Dr.in Winkel: Ich kann mich den Ausführungen von StRin Mag.a Mayr nur anschließen und spreche mich gegen die Einrichtung einer eigenen Arbeitsgruppe aus.
Ich finde es sinnvoller, den Antrag im Ausschuss für Bildung, Gesellschaft und Diversität zu behandeln.
Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck",
7 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely und
Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2021 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
73.7

GfGR/228/2021
Magistratsdirektorin, Teilnahme
an Sitzungen (GR Depaoli)

GR Depaoli: Der Anlassfall, warum wir den
Antrag gestellt haben, ist sicher jeder/m Gemeinderät/in bekannt. Es geht darum, dass
die Hüterin des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) die Magistratsdirektorin ist. Der Herr Bürgermeister hat
seine Qualitäten, aber er ist kein Jurist.
Daher meinen wir, dass die Magistratsdirektorin bei diesen Sitzungen nicht nur beratend, sondern zukünftig auch einschreitend
tätig sein könnte. Wenn der Herr Bürgermeister eine falsche Rechtsmeinung vertritt,
GR-Sitzung 13.10.2021

Wenn das im Juli so gewesen wäre, hätten
wir uns die zweite Sondersitzung des Gemeinderates über die Beschlussfassung eines Doppelbudgets erspart, weil wir den Beschluss in jener Sitzung fassen hätten können, in der der Antrag eingegangen ist.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Duftner: Wir werden diesen Antrag
ablehnen. Die Magistratsdirektorin ist bei
Sitzungen des Gemeinderates immer anwesend. Die Ausschüsse sind vorberatende
Gremien, in denen wir ein sehr gutes Arbeitsklima haben, das GR Depaoli mit seiner Anwesenheit nicht immer unbedingt fördert.
(GR Depaoli: Wer beurteilt das?)
Das ist meine subjektive Wahrnehmung.
Ganz konkret würde ich mich auf Sitzungen
des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses und des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beziehen.
Wenn ich im Antragstext lese, dass die Magistratsdirektorin an sämtlichen Ausschusssitzungen teilnehmen und mit einschreitender Stimme agieren soll, dann halte ich das
für übertrieben und absurd. Ich halte es
nicht einmal der Mühe wert, dass man diesen Antrag in den Stadtsenat schickt.
GR Appler: Ich bin ein wenig anderer Meinung als GRin Duftner und daher befinden
wir uns schon im üblichen Prozedere, dass
wir den Antrag sehr wohl in den Stadtsenat
schicken. Nur durch die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat kann die Sache