Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.142
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Wie die Einschau zeigte, bestand das von der Generalversammlung zuletzt am 06.07.2018 für die Dauer von drei Jahren gewählte Präsidium
aus sieben Personen, nämlich aus einem Präsidenten, aus fünf Vizepräsidenten und (nur) aus einem weiteren (Präsidiums-)Mitglied.
Sollte die Beibehaltung der eben erwähnten Anzahl an Präsidiumsmitgliedern angestrebt werden oder die Angabe einer Bandbreite an Präsidiumsmitgliedern vom Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ erwünscht
sein, so wäre im Rahmen der nächsten Generalversammlung eine Änderung der Statuten vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren gab der Verein bekannt, dass der Empfehlung
der Kontrollabteilung entsprochen werde und bei der nächsten Präsidiumssitzung die Statuten angepasst werden.
Im Zuge der Statutenänderung wurde § 10 (Das Präsidium) u.a. mit der
Textstelle erweitert, dass Präsidiums- und Amtsmitglieder Mitglieder
des Vereins sind, wobei den Organen kein Stimmrecht zusteht. Auf die
Bedeutung dieses Auszuges hin angesprochen, erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft, dass die Statuten im Rahmen der nächsten Generalversammlung (im Jahr 2021) bereinigt werden und dieser Passus
wieder gelöscht werde. Überdies wurde die Kontrollabteilung darüber
informiert, dass Präsidiumsmitglieder keinen Mitgliedsbeitrag zahlen
und in der Generalversammlung einfaches Stimmrecht haben. Dies
wäre nach Meinung der Kontrollabteilung auch in den Statuten aufzunehmen bzw. festzuhalten.
Im Rahmen seiner Stellungnahme hat der Verein zugesagt, bei der
nächsten Präsidiumssitzung die Statuten in diesem Punkt anzupassen.
Rechnungsprüfer –
Empfehlung
Die gemäß § 12 der Statuten von der Generalversammlung auf die
Dauer der Funktionsperiode des Präsidiums gewählten beiden Rechnungsprüfer sind verpflichtet, alljährlich zumindest einmal die Finanzgebarung des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ sowie dessen Jahresrechnung zu prüfen. Die Rechnungsprüfer sind gemäß Statuten für die
Dauer ihrer Tätigkeit Mitglieder des Vereins, allerdings von der Bezahlung eines Mitgliedsbeitrages befreit. Ferner sind die Rechnungsprüfer
mit keinem Stimmrecht ausgestattet, weshalb nach Ansicht der Kontrollabteilung dieses Kriterium im Zuge der nächsten Statutenänderung
miteinzubeziehen wäre.
Auch in dieser Angelegenheit wurde im Anhörungsverfahren bekannt
gegeben, die Statuten bei der nächsten Präsidiumssitzung entsprechend zu aktualisieren.
Direktor
Die Leitung des Alpenzoos in wissenschaftlicher und wirtschaftlicher
Hinsicht oblag dem Direktor. Er bzw. der von ihm für den Verhinderungsfall bestellte Stellvertreter sind gemäß Vereinsstatuten vom Präsidium zu bestellen und diesem für die Geschäftsführung verantwortlich.
Im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplanes obliegt ihm die laufende
Geschäftsführung. Darüber hinaus ist statutarisch vorgesehen, dass
Schriftstücke, die im Namen des Vereins ausgefertigt werden und eine
Verpflichtung für den Alpenzoo beinhalten, zu ihrer Verbindlichkeit der
Unterschrift des Präsidenten bzw. eines Vizepräsidenten und des Geschäftsführers bzw. eines von ihm ernannten Vertreters bedürfen.
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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