Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.157

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Für die Erbringung der angesprochenen Leistungen ist eine auf Basis
des VPI 2010 wertgesicherte (Pauschal)Vergütung von netto
€ 1.100,00 vereinbart worden. Mit dieser Pauschalvergütung soll ein
Zeitaufwand von höchstens 30 Stunden pro Monat abgegolten werden,
für den diesen Zeitaufwand übersteigenden Teil der Leistungen gebührt
dem Auftragnehmer eine Vergütung nach der von der österreichischen
Tierärztekammer für tierärztliche Leistungen erstellten Honorarordnung.
Auch in diesem Fall stellte die Kontrollabteilung fest, dass die vereinbarte Anpassung der Vergütung an die Inflationsrate nicht vertragskonform durchgeführt worden ist. Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, die bisher vollzogenen Valorisierungen zu überprüfen und die vom
Verein diesbezüglich geleistete Überzahlung zu reklamieren.
Laut Stellungnahme des Vereins sei die Pauschalvergütung für Betreuung der Tiere angeglichen worden.

Mieterlöse
Garconniere –
Empfehlung

3.3.3 Mieterlöse Garconniere
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Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ ist aufgrund einer Schenkung
Miteigentümer an der Liegenschaft in Mühlau. Es handelt sich dabei um
eine Garconniere mit einer Nutzfläche von 30,95 m² sowie um einen
Autoabstellplatz. Die Wohnung ist seit 01.05.2008 an eine Mitarbeiterin
des Vereins vermietet. Das ursprünglich auf drei Jahre befristete Mietverhältnis ist zwischenzeitlich mehrmals, zuletzt am 30.04.2020, auf
weitere drei Jahre verlängert worden. Der ab 01.05.2020 zu leistende
Hauptmietzins hat monatlich netto € 365,50 betragen.
Im Zuge ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass der
vertraglich vereinbarte Schwellenwert im März 2011, Mai 2013, März
2017 und Dezember 2019 überschritten worden ist. Die sich nach den
Berechnungen der Kontrollabteilung daraus ergebenden Mietzinse entsprechen nicht jenen vom Alpenzoo ermittelten bzw. wurden vom Alpenzoo erhöhte Beträge vorgeschrieben.
Die Kontrollabteilung hat empfohlen, die bisher vom Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ durchgeführten Valorisierungen einem Nachvollzug zu
unterziehen, um ehestmöglich die vertraglich vorgesehene Wertanpassung vorzunehmen und den entsprechenden Bestandzins vorzuschreiben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung werde nachgekommen und der
Mietzins bei der nächsten Indexerhöhung angeglichen, so der Verein
„Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ in seiner Stellungnahme.

Steuersatz
Vermietung
Garconniere

Verweisend auf die Vorschreibungsthematik betreffend die Räumlichkeiten für die Tierarztpraxis hielt die Kontrollabteilung fest, dass auch
die Vermietung der Garconniere seit Juli 2020 einer Umsatzsteuer in
Höhe von 5 % (anstatt 10 %) unterworfen wurde.

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Zl. KA-15246/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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