Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.167
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Nach der Berücksichtigung der beiden erläuterten Gehaltserhöhungen
lag das monatliche Bruttoentgelt des Geschäftsführers um rd. 48 %
über dem Bruttobezug des Dienstnehmers des Führungsteams.
Des Weiteren war für die Kontrollabteilung aus den Prüfungsunterlagen
ersichtlich, dass die Gehaltserhöhungen des Geschäftsführers im Jahr
2019 nicht mit dem im Geschäftsführer-Dienstvertrag normierten Anpassungsfaktor, sondern mit der Erhöhung der städtischen Bediensteten vorgenommen wurde.
Die Valorisierung des Geschäftsführerentgeltes nach Maßgabe des
§ 2 Landes-Bezügegesetzes 1998 für das Jahr 2019 betrug 1,020 und
lag somit unter der Valorisierung für die restlichen Dienstnehmer
(2,33 % zuzüglich eines Sockelbetrags von € 19,50).
Die Kontrollabteilung empfahl, die für den Geschäftsführer maßgebliche Valorisierung gemäß dem Geschäftsführer-Dienstvertrag anzuwenden. Ergänzend erwähnte die Kontrollabteilung, dass für die Valorisierung des Jahres 2021 der Anpassungsfaktor mit 1,015 veröffentlicht worden ist. Dies wurde dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ im
Rahmen der Prüfungseinschau seitens der Kontrollabteilung auch kommuniziert.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die
Valorisierung nun nach Maßgabe des § 2 Landes-Bezügegesetzes erfolgte.
Die Gehaltsanpassung des Geschäftsführers für das Jahr 2020 wurde
vom Präsidenten des Präsidiums im Dezember 2019 mit € 300,00
schriftlich festgehalten und an die Lohnverrechnung des Alpenzoos
übermittelt. Der Vollständigkeit halber erwähnt die Kontrollabteilung,
dass diese betragsmäßige Erhöhung mit dem noch zu erläuternden
Präsidiumsbeschluss vom 05.07.2019 einherging und über der vertraglich vorgesehenen Indexanpassung (Anpassungsfaktor 1,018) lag.
Insgesamt war festzuhalten, dass seit dem Eintritt des Geschäftsführers mit 01.01.2018 der monatliche Bruttobezug bis zum 01.01.2020 um
17,12 % gestiegen ist. Bei Anwendung der im Vertrag vereinbarten Anpassung berechnet sich für diesen Zeitraum eine Steigerung von 3,84
% für den obigen Zeitraum (2018 bis 2020).
Implementierung
Managerrichtlinien –
Empfehlung
In der Präsidiumssitzung vom 05.07.2019 wurde aufgrund des
Bilanzergebnisses des Jahres 2018 vom Präsidenten vorgeschlagen,
dass der Direktor, …“der das Jahr so hervorragend gemacht hat, eine
moderate Erhöhung seines Gehaltes erhält. Auch deshalb, weil es bei
Herrn Direktor NN keine Pensionszusage gibt. Ich beantrage einen Bonus für die 1,5 Jahre sehr gute Arbeit von einem halben Monatsgehalt.
Bezüglich einer allfälligen moderaten Gehaltsanpassung soll beim
nächsten Termin gesprochen werden. Wenn bei der nächsten Indexanpassung ca. 2 % Erhöhung sind, soll hier auf 5 % gegangen werden.“
Diese Vorschläge wurden einstimmig angenommen.
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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