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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.216

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Kostenstelle 771 .1 . Stadtteilzentrum Reichenau
Detaildarstellung Mietkosten
2018 bis 2020
Beträge in€
Konto
Summe KI. 7 - sonst. betr. Aufw.

2020

2019

2018

-37.231,27

-34.038,89

-20.373,20

-19.227,60
147,02
-3.276,00

-19.227,60
-1.270,76
0,00

-8.0 11,50
-750,00
0,00

davon:
Miete Betriebs- und Geschäftsgeb.
Betriebskosten
lnstandh. Betriebs- und Geschäftsgeb.

„Temporäres“ Stadtteilzentrum Reichenau

Am Standort Ecke Hegnerstraße / Radetzkystraße (Campagne-Areal)
wurde von der IIG KG ein temporäres Stadtteilzentrum errichtet. Temporär aus dem Grund, zumal vorgesehen ist, dass das Stadtteilzentrum
Reichenau seinen dauerhaften Standort in den Neubau-Räumlichkeiten
des Campagne-Areals (Baufeld 1) erhält.
Gemäß den weiterführenden Erklärungen in der maßgeblichen Vorlage
zum StS-Beschluss vom 13.06.2018 wurde ausgeführt, dass bereits vor
dem Bezug des Baufeldes 1 die institutionalisierte Stadtteilarbeit implementiert wird und dafür ein temporäres Stadtteilzentrum (letztlich umgesetzt als Holz-/Containerbau) errichtet werden soll.

Mietvertrag zwischen
ISD und IIG KG

Der zwischen der IIG KG und der ISD dahingehend unterzeichnete Mietvertrag datiert vom 24.09.2018. Das Mietverhältnis begann per
01.08.2018 (Fertigstellung des Objektes) und wurde befristet bis
31.12.2021 abgeschlossen.

Mietzins

Gemäß den Bestimmungen des Mietvertrages wurde der monatliche
Mietzins wie folgt gestaltet:
Mietvenrao ISO I IIG KG vom 24.09.2018
temporäres Stadtteilzentrum Reichenau
Zusammensetzung (Brutto-)Mietzins
Beschreibung
Hauptmi etzins (AfA-Miete)
Belriebskosten-Akonto
m onatlicher Mi etzins (netto)
Umsatzsteuer (20 "II,)
m onatlicher Mietzins (brutto)

Betrag in€
1.602,30
150,00
1.7 52,30
350,46
2.102,76

Die nach Einschätzung der Kontrollabteilung gar nicht so günstige Miete
für diese temporäre Einrichtung (bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung des Grundes durch die Stadt an die IIG KG) ergab sich aufgrund
der maßgeblichen (umsatz-)steuerlichen Bestimmungen, welche für einen Vorsteuerabzug im Hinblick auf die Errichtungskosten von der IIG
KG zu beachten sind.
Vor diesem Hintergrund war der in Anschlag gebrachte Mietzins für die
Kontrollabteilung nachvollziehbar.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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