Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.295
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(zu Punkt 73.7)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
~~~.-,!""..:r.~ iA - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Bürgermei.i,ter Georg Willi
im Hause
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
2 3. Juli 2021
{,f6R l7"2g 1202-1
Geschäftsstelle fürGemeinderat und Staatsenat
Innsbruck -22072021
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
das lnnsbrucker Stadtrecht und die Geschäftsordnung des lnnsbrucker
Gemeinderates bzw. anderweitige städtische Rechtsvorschriften, Vereinbarungen etc.
werden dahin geändert, dass die Magistratdirektorin/der Magistratsdirektor mit
beratender und einschreitender Stimme an den Sitzungen des Gemeinderates, des
Stadtsenates, der gemeinderätlichen Ausschüsse teilnimmt
Begründung:
Immer wieder kommt es gerade bei den Gemeinderatssitzungen zu Rechtsstreitigkeiten,
wobei der Bürgermeister alleine bestimmen kann, dass die Magistratsdirektorin mit
beratender Stimme die zur Diskussion stehenden Rechtsstreitigkeiten nicht aus juristischer
Sicht beurteilen kann. Dies hat dazu geführt, dass Bürgermeister Georg Willi selbst mittels
einer nicht zertifizierten Rechtsmeinung einen wesentlichen Antrag bei der Sondersitzung am
15. Juli 2021 zµrückgewiesen hat. Die Folgen der rechtswidrigen Zurückweisung sind
allgemein bekannt. Dem Ansuchen verschiedenster Gemeinderatsfraktionen, die
Rechtsmeinung der anwesenden Magistratsdirektorin einzuholen, ist Bürgermeister Georg
Willi nicht nachgekommen, aus welchen Gründen auch immer. Dass er damit als
Bürgermeister und Nicht-Jurist die Fachkompetenz einer ausgebildeten Juristin und
Mitarbeiterin öffentlich in Zweifel gezogen hat, sei nur nebenbei erwähnt.
Aus der Sicht der Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck würde es also Sinn machen,
dass die Magistratsdirektorin/der Magistratsdirektor zukünftig nicht nur mit beratender
Stimme sondern mit beratender und einschreitender Stimme an den jeweiligen Sitzungen
des Gemeinderates teilnimmt, mit dem Ziel rechtliche Unstimmigkeiten zu schlichten bzw.
richtigzustellen. Dies sollte auch im Interesse des Bürgermeisters, des Gemeinderates, und
vor allem der Stadt Innsbruck sein.
Für die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Gerald Depaoli, Gemeinderat