Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.309

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Frage 4:

Welcher andere Sinn wird von Seiten des Bürgermeisters dem § 35 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) beigemessen, als jener, der sich
für jede/n des sinnerfassenden Lesens mächtigen BetrachterIn ergibt, dass nämlich in jedem Fall einer Verhinderung ausschließlich der erste Bürgermeister-Stellvertreter den Bürgermeister in seinem gesamten Wirkungskreis vertritt und (nur)
bei Verhinderung des ersten Bürgermeister-Stellvertreters der zweite Bürgermeister-Stellvertreter die Geschäfte des verhinderten Bürgermeisters zu führen hat?

Antwort:

Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 5.

Frage 5:

Ist eine zumindest 24 Stunden übersteigende durchgängige Ortsabwesenheit des
Bürgermeisters – ausgenommen allenfalls Sonn- und Feiertage – nach Ansicht
des Bürgermeisters nicht als Verhinderung zu werten, zumal dann, wenn sich der
tatsächliche Aufenthaltsort des Bürgermeisters im Ausland befindet? Falls nein,
warum nicht?

Antwort:

Dazu die Rechtsauskunft der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten: "Zur
Frage 5 der übermittelten dringenden GR-Anfrage der FPÖ ist somit festzuhalten, dass eine Ortsabwesenheit des Herrn Bürgermeisters nicht generell
einen Verhinderungsfall darstellt, sondern sich lediglich auf jene Maßnahmen beschränkt, die nur ausschließlich in Innsbruck getätigt werden können."

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 3 von 3

4h

00 min