Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.342

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Frage 17:

Warum erarbeitet man zeitaufwendig und kostenintensiv einen Masterplan Radverkehr 2030, bevor der Gemeinderat der Stadt Innsbruck überhaupt einem derartigen Masterplan Radverkehr 2030 allgemein zustimmt?

Antwort:

Die Ausarbeitung des Masterplans Radverkehr 2030 ist als Vorhaben im Arbeitsübereinkommen 2018–2024 definiert und obliegt die Ausarbeitung der
Ressortführung mit der Stadtverwaltung (siehe dazu auch Antwort zu
Frage 1).
Der Masterplan muss vor der Zustimmung durch den Gemeinderat erarbeitet
werden.

--

Frage 18:

Warum wurde der Innsbrucker Gemeinderat bzw. zumindest Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität laut Broschüre nicht in die Erarbeitung
des Masterplans Radverkehr 2030 mit eingebunden?

Antwort:

Es handelt sich um eine Aufgabe der Ressortführung mit der Stadtverwaltung. Die im Stadtsenat vertretenen Fraktionen wurden durch eine so bezeichnete "Mentoringgruppe" eingebunden, in der auch die Vorsitzende des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vertreten war. Die Vorsitzende hat regelmäßig über den Stand der Bearbeitung des Masterplans dem
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität berichtet, wobei diese Präsentationen und Zwischenberichte von den Fuß- und RadkoordinatorInnen vorgetragen wurden.

Frage 19:

Gibt es seitens des Landes Tirol bzw. Bund bereits konkrete schriftlich vereinbarte
Zusagen bzgl. der Förderung etc. des Masterplans Radverkehr 2030, und wenn
ja, um konkret welche schriftlich vereinbarten Zusagen handelt es sich jeweils?
(Bitte um Aufstellung)

Antwort:

Die Förderrichtlinien des Landes Tirol sowie des Bundes sehen vor, dass für
den Bereich Infrastruktur jeweils entsprechende projektbezogene Förderanträge einzureichen sind. Schriftliche Förderzusagen werden nur für konkrete
Projekte erteilt. Jedenfalls konnten 2020 und 2021 Förderungen bereits entsprechend der Förderrichtlinien von Land und Bund lukriert werden.

Frage 20:

Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck hat am 19.11.2020 u. a. beschlossen:
"Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2020: Der Stadtsenat stimmt dem Masterplan Radverkehr 2030 als Grundlage für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung
zur Förderung des Radverkehrs zu."
Sind Sie davon überzeugt, dass mit diesem Beschluss der Gemeinderat tatsächlich dem Masterplan Radverkehr 2030 zugestimmt hat?

Antwort:

Der Gemeinderat hat mit der Präsentation und dem Beschluss jedenfalls den
Masterplan Radverkehr 2030 zur Kenntnis genommen. Ebenfalls hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck ein eigens dotiertes Budget für
Infrastruktur sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen für das FinanzSeite 5 von 6