Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.374

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(zu Punkt 77.3)

Stadtmagistrat Innsbruck
NEOS Innsbruck, 13.10. 2021 DKN

eingelangt am

13. Okt. 2021
1
0f(,f/2{fq/7 021

Geschänsslelle für Gerneinaerat und Stadtsenat

Anfrage gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF)

Mag. a Dagmar Klingler-Newesely stellt an den Bürgermeister gemäß § 18
Abs . 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehende

ANFRAGE
In der Erledigung unseres Antrags „Barrierefreiheit im Innsbrucker
Bildungswesen: Informationen an Eltern in allen gängigen Sprachen"; Zahl
GfGR/137 /2021 wird angeführt: ,,Das Amt für Schule und Bildung
finanziert die an den städtischen Pflichtschulen benötigten
Dolmetscher_innen, die von den Direktor_innen bei der Bildungsdirektion
Tirol angefordert werden."

Ich bitte dazu um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie werden diese angeforderten Dolmetschleistungen abgegolten?
Wird jede Leistung einzeln verrechnet? Erfolgt diese Abgeltung im
Einzelfall, monatlich oder jährlich oder pauschal?
2) Welche Beträge wurden im Jahr 2021, 2020 und 2019 abgegolten?
3) Gibt es zur Grundlage dieser Abgeltung Aufzeichnungen über die
geforderten Sprachen oder über die Anzahl der Anforderungen?
Wenn ja für welche Sprachen und wieviele Dolmetscher_ innen
wurden von den Innsbrucker Pflichtschulen angefordert?
1)

NEOS Innsbruck- Kaiserjägerstraße 1- 6020 Innsbruck I innsbruck@neos.eu
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