Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.46
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32.
MagIbk/37640/TB-ST-NB/1
Reisebus-Leitsystem Innsbruck,
Ergebnis der Machbarkeitsstudie Grundsatzbeschluss [gemäß
§ 29 (7) des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
1975]
Dieser Punkt wird von der Tagesordnung
abgesetzt.
33.
V 07158/2021
Frauen-Nachttaxi, Nachtrag zum
Vertrag vom 27.06.2002 über die
Einrichtung
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 15.09.2021:
Der Vertrag mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH mit der
Zahl IV 8138/2000 wird hinsichtlich des
Selbstbehaltes laut vorliegendem Nachtrag
angepasst.
Die Bedeckung erfolgt aus dem Fonds
469010 Sachkonto 728000, Frau und Familie, Entgelte für sonstige Leistungen.
GRin Dengg: Ich habe eine Frage an
Bgm. Willi: Stimmt es wirklich, dass junge
Frauen unter 18 Jahren nicht ohne eine volljährige Person im Nachttaxi mitgenommen
werden dürfen?
Der Fall wurde mir so geschildert, dass das
Taxi gar nicht kam, weil am Telefon die
Auskunft gegeben wurde, dass man unter
18 Jahren nicht mitgenommen wird. Ich
selbst habe dann die Telefonnummer 5311
angerufen und es wurde mir versichert,
dass erst junge Frauen ab dem vollendeten
18. Lebensjahr mitgenommen werden.
Das geht für mich gar nicht. Wir reden da
vielleicht von einer Fünfzehnjährigen, die
um 21:00 Uhr anruft oder von einer Siebzehnjährigen, die um 23:00 Uhr oder später
anruft. Ich bitte nun Dich, Bgm. Willi, dass
dahingehend darauf eingewirkt wird, damit
auch junge Frauen unter 18 Jahren mitgenommen werden. Das wäre sehr wichtig.
(Beifall)
sowie Kinder beiderlei Geschlechts bis zum
vollendeten 15. Lebensjahr in Begleitung
von Frauen." Das müsste wirklich geändert
werden.
GR Mayer: Kann mir jemand sagen, wie
viele Nachttaxifahrten von Frauen bzw.
Mädchen pro Jahr in Anspruch genommen
wurden? Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit, die Kosten um diese paar Cent zu
erhöhen. Die Einrichtung des Frauen-Nachttaxis ist eine sehr wichtige Einrichtung und
ein Fortschritt in der Stadt Innsbruck. Der
Preis sollte nicht erhöht werden. Über wie
viel Geld reden wir hier eigentlich?
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich persönlich
kann diese Frage nicht beantworten.
StRin Mag.a Mayr: Wir reden derzeit von
€ 75.000,--, wobei es wegen Corona eine
Abweichung gibt. Eine Indexerhöhung
schlägt die Kontrollabteilung vor, was sie
schon seit mehreren Jahren macht.
GR Onay: Ich kann den Erläuterungen von
GRin Dengg nur zustimmen. Die Kontrollabteilung meinte damals, dass der Vertrag angepasst werden müsste. Das ist passiert.
Dass wir aber jetzt auf über € 5,-- erhöhen
sollen, sehe ich nicht ein. Deshalb werde
ich gegen die Erhöhung des Selbstbehaltes
stimmen.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Wir wunderten uns bei diesem Antrag in erster Linie
darüber, warum es so lange gedauert hat.
Die Kontrollabteilung musste extra einen
Follow-up-Bericht schicken und auf Erledigung drängen. Natürlich werden wir das unterstützen. Unser Vorschlag bzw. unsere
Anregung wäre aber gewesen, eine einfachere und nachhaltigere Lösung zu überlegen. Für uns sollte die Standgebühr von
den Frauen übernommen werden, womit
eine gute Lösung gefunden werden könnte.
Wir werden dem Antrag aber zustimmen.
GR Mayer: Bei allem Respekt vor der Kontrollabteilung, aber ich finde, dass man gerade bei dieser Institution auf eine Indexierung verzichten sollte. Deshalb werde ich
dagegen stimmen.
Bgm. Willi: Ich unterstütze das zu 100 Prozent.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Duftner, 1 Stimme; gegen FRITZ
und ALI, 2 Stimmen):
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Auf der
Homepage steht: "Für Frauen und Mädchen
Der Antrag des Stadtsenates vom
15.09.2021 (Seite 764) wird angenommen.
GR-Sitzung 13.10.2021