Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.64
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hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
48.
MagIbk/36271/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL-B54, Bereich Gp. 18/8,
KG Arzl, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL-B54, Arzl, Bereich Purnhofweg, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
49.
MagIbk/38328/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B25, Hötting, südöstlicher Bereich Technikerstraße 11
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. 23/u und Nr. 23/u2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HW-B25, Hötting, südöstlicher Bereich
Technikerstraße 11 (als Änderung der Be-
GR-Sitzung 13.10.2021
bauungspläne Nr. 23/u und Nr. 23/u2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
50.
MagIbk/38123/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B34, Pradl, Teilbereich
zwischen Ahornhof, Amthorstraße, Türingstraße und Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von GRin Gregoire und
GR Kunst, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B34, Pradl, Teilbereich zwischen
Ahornhof, Amthorstraße, Türingstraße und
Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.