Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.20
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Außerdem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.12.2019 im
Zuge der Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) diverse Umsetzungsmaßnahmen beschlossen.
So nahm der Gemeinderat unter anderem zur Kenntnis, dass im städtischen Buchhaltungsprogramm GeOrg eine Budgetprüfung nur im Finanzierungshaushalt erfolgen kann. Zufolge der weiterführenden Erklärungen kann das in Einzelfällen dazu führen, dass finanzierungs- und
ertragswirksame Buchungen durchgeführt werden, für die zwar im Finanzierungshaushalt, nicht jedoch im Ergebnishaushalt ausreichend
Budgetmittel vorgesehen sind. Aus Sicht der Fachdienststelle erscheine
es zweckmäßig, dass diese Buchungsvorgänge jährlich vom Gemeinderat gleichzeitig mit dem Rechnungsabschluss nachträglich genehmigt
werden.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Kontext dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV zumindest jene (Abschluss-)Buchungen, die ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt angeordnet wurden, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck ehestmöglich zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung künftig entsprochen werde. Bezüglich
der Überschreitung des Sammelnachweises Personal merkte die Fachdienststelle an, dass nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 VRV Aufwendungen aus der Dotierung von Rückstellungen für Zeitguthaben und nicht
konsumierte Urlaube nicht zwingend zu veranschlagen sind.
Sammelnachweis
Fahrzeuge –
Empfehlung
Darüber hinaus wies die Kontrollabteilung ausdrücklich darauf hin, dass
beim Sammelnachweis Fahrzeuge sowohl im Ergebnishaushalt als
auch im Finanzierungshaushalt die präliminierten Finanzmittel mit je
€ 91.510,38 bzw. € 9.723,08 überschritten wurden.
Die Anordnung einer Zahlung darf nur erfolgen, wenn die haushaltmäßige Bedeckung vorhanden, die sachliche und rechnerische Richtigkeit
der Leistung bestätigt und die Leistung fällig ist.
Zudem regte die Kontrollabteilung an zu prüfen, inwieweit die beim betreffenden Sammelnachweis Fahrzeuge aufgezeigte Mittelüberschreitungen (€ 9.723,08) im Finanzierungshaushalt 2020 den Bestimmungen
der VRV, des IStR sowie der Haushaltsatzung und den Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2020 entsprechen. Gegebenenfalls
sind diese künftig zu vermeiden.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte die Fachdienststelle der Kontrollabteilung mit, dass für die Überschreitung des betreffenden Mittelverwendungsansatzes ein Amtsvorschlag zur Beschlussfassung dem
Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck vorgelegt werde. Die von
der Kontrollabteilung aufgezeigten Mittelüberschreitungen entsprechen
weder dem Innsbrucker Stadtrecht noch den Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2020.
5.2 Vergleich Voranschlag - Jahresrechnung
Voranschlagsvergleichsrechnungen
Im Rahmen der Voranschlagsvergleichsrechnungen, welche Bestandteil
des Jahresabschlusses sind, werden die Voranschläge (VA 2020) den
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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