Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.24
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Erträge aus Transfers
(MVAG 212)
Im Finanzjahr 2020 hat die Stadt Innsbruck insgesamt € 62.822.791,24
aus Erträgen aus Transfers (MVAG 212) vorgeschrieben, die sich auf
2. MVAG-Ebene wie folgt darstellen:
EHH 2020 - Erträge aus Transfers (MVAG 212)
(Beträge in Euro)
von Trägern d. öffentl. Rechts
RA
VA
2020
2020
55.526.747,36 53.689.300,00
Differenz
absolut
in %
1.837.447,36 3,42%
von Haush. u. Org. o. Erwerbs.
7.069.860,82
7.514.000,00
-444.139,18 -5,91%
Nicht finanzwirks. Transferertr.
226.183,06
0,00
226.183,06
62.822.791,24 61.203.300,00
1.619.491,24
Transferertrag
Gesamt
Erträge aus Transfers
von Trägern des
öffentlichen Rechts
(MVAG 2121)
2,65%
Im Vergleich zum Voranschlag hat die Stadt Innsbruck im Jahr 2020
von diversen Trägern des öffentlichen Rechts um € 1.837.447,36 (bzw.
3,42 %) höhere Transferträge erhalten. Diese Gruppe von Erträgen
macht rd. 88,39 % der Gesamttransfererträge aus und verteilt sich wie
folgt auf die nachstehenden Einzelpositionen:
EHH 2020 - Erträge aus Transfers von Trägern des öff. Rechts (MVAG 2121)
(Beträge in Euro)
v. Bund, -fonds u. -kammern
RA
2020
1.606.498,95
v. Ländern, -fonds u. -kammern
40.328.616,03 38.792.700,00
Transfers
VA
2020
1.613.500,00
v. sonstigen Trägern öffentlichen
271.672,38
268.000,00
Rechts u. SV-Trägern
Kapitaltransfers aus Gemeinde13.319.960,00 13.015.100,00
Bedarfszuweisungsmittel
Gesamt
Erträge aus Transfers
von Ländern, -fonds
u. -kammern
55.526.747,36 53.689.300,00
Differenz
absolut
in %
-7.001,05 -0,43%
1.535.916,03
3,96%
3.672,38
1,37%
304.860,00
2,34%
1.837.447,36
3,42%
Im Finanzjahr 2020 konnte die Stadt Innsbruck im Vergleich zum Voranschlag um € 1.535.916,03 oder + 3,96 % höhere Transfererträge von
Ländern, -fonds u. -kammern vereinnahmen.
Die größten Mehreinnahmen machte die Kontrollabteilung bei den
Sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen von € 1.421.028,08, bei den
sonstigen Zuschüssen des Bundes von € 921.235,71, bei den Kindergärten von € 658.670,30 sowie bei den Beteiligungen von € 213.418,00
aus.
Im Bereich Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, welcher in der
Anordnungsberechtigung des Amtes für Schule und Bildung liegt, wurden im Finanzjahr 2020 mehrere Förderungen vom Land Tirol vereinnahmt. Beispielsweise für die Digitalisierungsoffensive „Bildung 4.0 –
Tirol lernt digital“ rd. € 165.950,00, für den Ausbau der ganztägigen
Schulformen ca. € 33.583,54 sowie für den Neu-, Zu- und Umbau von
Gebäuden und Räumen von öffentlichen, allgemein bildenden Pflichtschulen etwa € 1.147.766,14.
Bei den sonstigen Zuschüssen des Bundes erzielte die Stadt Innsbruck
im Vergleich zum Voranschlag 2020 um € 921.235,71 bzw. 19,85 %
höhere Einnahmen. Auf der hierfür vorgesehenen Haushaltsstelle wurden aus dem Pflegefonds des Bundes Zweckzuschüsse zur Sicherung
und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pfle-
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….
Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
22