Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.46
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Ferner stellte die Kontrollabteilung fest, dass die zu entrichtende Kommunalsteuer der städtischen Dienstnehmer in der Kontenklasse 7
(710300 – Öffentliche Abgaben Kommunalsteuer) verbucht wurde. Die
VRV 2015 sieht für die Kommunalsteuer die Kontenklasse 5 (588
Kommunalsteuer) vor.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, im Zusammenwirken mit dem Amt für Personalwesen
der MA I, die Verrechnungsabwicklung (Einnahmen und Ausgaben) der
beschriebenen Personalkosten betreffend die Innsbrucker Soziale
Dienste GmbH sowie die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH
Innsbruck gemäß den Bestimmungen der VRV 2015 voranschlagswirksam darzustellen. Darüber hinaus empfahl die Kontrollabteilung, die
Kommunalsteuer der städtischen Dienstnehmer entsprechend der VRV
2015 auf der Postengruppe 588 zu verrechnen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
nunmehr ab dem Jahr 2022 eine Bruttobudgetierung der Personalkosten der beiden erwähnten Gesellschaften erfolgen soll.
Weiters hat die Stadt Innsbruck jährlich den Zuschussbedarf aus der
Konstruktion des Gestellungsbetriebes, welcher im Jahr 1994 im Zuge
der Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und
der in diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer Bediensteter als Betrieb gewerblicher Art im Rahmen der MA IV eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Der im Jahr 2020 für den Gestellungsbetrieb zu deckende Zuschuss betrug € 6,873 Mio.
Ausgleichstaxe
Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung
der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Sozialministerium Service (ehemals Bundessozialamt) mittels Bescheid vorgeschrieben wird. Die Stadt Innsbruck ist der ihr im Kalenderjahr 2020
obliegenden Beschäftigungspflicht, wie auch schon im Vorjahr, zur
Gänze nachgekommen, so dass keine Ausgleichstaxe zu entrichten
war. Die Besetzungsquote belief sich auf 253,21 % gegenüber 251,67
% im Vorjahr. Darüber hinaus konnte auf Grund der Beschäftigung von
in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten für das Kalenderjahr 2020 eine Prämie (gemäß § 9a Abs. 1 BEinstG) in der Höhe von
€ 1.869,00 lukriert werden.
5.5.3 Pensionsaufwand
Grundlagen
Zum Jahresende 2020 (Stand 31.12.) befanden sich 679 pragmatisierte
Bedienstete (einschließlich deren Witwen und Waisen) sowie 464 Vertragsbedienstete mit Rentenzuschüssen oder Ruhegeldern gemäß den
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im Ruhestand. Dazu kommen
noch die Empfänger von Ruhe- und Versorgungsbezügen und Ehrengaben nach § 15 Abs. 1 bis 3 bzw. Abs. 7 IStR, deren Anzahl 25 betrug.
In Summe ergab dies 1.168 Pensionisten (Vorjahr: 1.194).
Für die Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder einschließlich Ruhebezüge und Ehrengaben nach § 15 IStR musste im Jahr 2020 (wie be………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….
Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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