Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.73

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7. Für Wegweiser, Verkehrszeichen, Fahrradbügel, Bänke und Abfalleimer wird
aus Zwecken der Vereinfachung das Festwertverfahren nach § 19 Abs. 3
VRV 2015 angewandt.
8. Parkscheinautomaten werden mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren angesetzt.
9. Das Verkehrsrechnersystem Innsbruck wird in der Anlagenklasse 005, Anlagen zu Straßenbauten, mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren für Orientierungssysteme geführt.
10. Brücken mit Stahlkonstruktion sowie Holzbrücken werden auf Basis des
durchschnittlichen Neubaupreises mit 2.500,00 bzw. 1.800,00 €/m² bewertet.
11. Spielgeräte im Freien bzw. sonstige Grundstückseinrichtungen werden mit
einer Nutzungsdauer von 10 Jahren angesetzt. Die bei Parkanlagen und Spielplätzen erstellten Oberflächen/Grundstücksaufbauten (an den jeweiligen
Standorten) werden erfasst und über 33 Jahre abgeschrieben.
12. Der natürliche Aufwuchs und Pflanzen werden aufgrund der Empfehlung im
Leitfaden des Landes Tirol als Instandhaltung der Grundstückseinrichtung geführt und nicht aktiviert.“

7.1.1 Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur
Entwurf des Rechnungsabschlusses
2020 – Gruppen der
Unterklasse A.II.1

Die Vermögensrechnung weist unter der Unterklasse A.II.1 Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur folgende Gruppen aus:
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur
(Beträge in Euro)
Gruppe

Anteil am Sachanlagevermögen

RA 2020

EB

Bebaute Grundstücke - Bestand

188.171.928,74

189.020.027,61

Differenz

Unbebaute Grundstücke - Bestand

643.230.694,21

643.246.851,87

-16.157,66

Straßenbauten - Bestand

147.952.404,36

147.187.308,05

765.096,31

-848.098,87

Grundstücke zu Straßenbauten - Bestand

402.246.397,70

402.065.585,54

180.812,16

Anlagen zu Straßenbauten - Bestand

75.480.359,64

74.998.078,26

482.281,38

Sonst. Grundstückseinr. - Bestand

26.751.729,27

26.301.010,75

450.718,52

Wertbericht. zu Gst., Gst.einr. u. Infrastr.

-117.689.146,44

-111.093.636,94

-6.595.509,50

Summe

1.366.144.367,48 1.371.725.225,14

-5.580.857,66

Mit rd. € 1,37 Mrd. gemäß RA 2020 wurden in dieser Unterklasse ca.
96 % aller Sachanlagen verbucht. Hiervon entfallen rd. 47 % auf die
Gruppe Unbebaute Grundstücke – Bestand, rd. 29 % auf die Gruppe
Grundstücke zu Straßenbauten – Bestand und rd. 14 % auf die Gruppe
Bebaute Grundstücke – Bestand.
Die Gesamtsumme sämtlicher Wertberichtigungen, d.h. der Summe
sämtlicher Abschreibungsbeträge und somit der Differenz aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Buchwert, betrug zum 31.12.2020
rd. € 117,7 Mio.

Bebaute Grundstücke –
Bestand

Sachanlagen sind zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Hierbei sind auch Nebenkosten des Erwerbs
eines Grundanteiles (insbesondere Steuern und Grunderwerbsteuer)
sowie Freimachungs- und Erschließungskosten zu berücksichtigen. Für
die Erstellung der Eröffnungsbilanz können Grundstücke jedoch auch
 zum beizulegenden Zeitwert auf Basis eines vorhandenen Gutachtens,
 nach einer internen plausiblen Wertfeststellung oder

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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