Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.83
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7.1.2 Gebäude und Bauten
Bewertungsmethoden
Gebäude und Bauten sind gemäß § 24 Abs. 4 VRV 2015 zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Die
Bewertung unentgeltlicher Erwerbe (bspw. Schenkungen oder Erbschaften) erfolgt mittels beizulegenden Zeitwert.
Im Rahmen der Eröffnungsbilanz können gemäß § 39 Abs. 5 abweichend von § 24 Abs. 4 Gebäude und Bauten auch
zum beizulegenden Zeitwert,
auf Basis vorhandener Gutachten,
nach einer internen plausiblen Wertfeststellung,
mit Durchschnittswerten von Anschaffungs- oder Herstellungskosten
von Gebäuden mit ähnlicher Funktionalität, die in einem Zeitraum von
bis zu 40 Jahren vor dem Bewertungsstichtag angeschafft od. hergestellt worden sind oder
mittels sonstiger Nachweise wie aktueller Durchschnittspreisermittlungen
bewertet werden.
Erfassung städtischer
Gebäude und Bauten
Für die Erfassung der städtischen Gebäude und Bauten wurden in einem ersten Schritt die in der Vermögensrechnung der Stadt geführten
Informationen in den Entwurf der Eröffnungsbilanz übernommen. Die
Anschaffungskosten wurden übernommen und auf die vorgesehene
Restnutzungsdauer abgeschrieben. Der Nutzungsbeginn der Gebäude,
bei denen historische Anschaffungswerte in der Vermögensrechnung
vorhanden waren, wurde aus den ausgewiesenen kumulierten Abschreibungen rückgerechnet.
Gebäude, die zum 01.01.2020 vollständig abgeschrieben oder älter als
40 Jahre waren, wurden ebenfalls in den Entwurf der Eröffnungsbilanz
aufgenommen. Gebäude und Bauten, für die keine historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermittelt werden konnten, wurden
per plausibler Wertfeststellung bewertet.
Ausweis der Unterklasse Gebäude und
Bauten im Entwurf der
Eröffnungsbilanz
Zum 01.01.2020 wies der Entwurf der Eröffnungsbilanz für die Gruppe
Gebäude und Bauten exakt 100 Einheiten mit einem Gesamtbuchwert
von € 74.630.207,76 aus. Die kumulierte AfA betrug € 38.378.458,11.
Von diesen waren 33 Gebäude bzw. Bauten mit einem Anschaffungswert von € 400,00 sowie einer kumulierten AfA von € 400,00, somit mit
einem Buchwert von € 0,00 ausgewiesen. Hiervon umfasst waren u.a.
diverse Almgebäude, Kioske, Garagen und historische Gebäude.
17 weitere Gebäude waren zum Zeitpunkt 01.01.2020 vollständig abgeschrieben. Somit fanden sich 50 von 100 Gebäuden mit einem Buchwert von € 0,00 in der Vermögensrechnung.
Bei 22 Anlagen lag der ermittelte Anschaffungswert über € 1,00 Mio.
Die kumulierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieser Gebäude lagen zum 01.01.2020 bei € 64.182.932,59, die kumulierte AfA zum
selben Zeitpunkt bei € 32.935.688,93. Hinsichtlich der ermittelten Anschaffungswerte sind die Bob- und Rodelbahn Igls mit € 9.221.795,82,
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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