Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.89

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Rechnungsabschluss 2020
Anlage 6h – Liste der nicht bewerteten Kulturgüter
(Beträge in Euro)
Art

Bezeichnung

Anzahl
(bei Sammlungen)
121.485

beweglich

Sammlung Kulturgüter Stadtarchiv / Stadtmuseum

unbeweglich

Kunstwerke

109

unbeweglich

Kreuze, Kapellen und Brunnen

134

Bei der Erfassung der nicht bewerteten Kulturgüter handelt es sich teils
um einen laufenden Prozess. Die Anzahl der erfassten Kunstwerke etc.
wird sich auch abseits von Zu- und Abgängen künftig noch ändern.
7.1.8 Geleistete Anzahlungen für Anlagen und Anlagen in Bau
Ausweis im Entwurf der
Eröffnungsbilanz

Die Unterklasse Geleistete Anzahlung für Anlagen und Anlagen in Bau
weist zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz 01.01.2020 Anzahlungen in
Höhe von € 529.332,57 für Baumaßnahmen zur Pfeilerertüchtigung des
Emile-Béthouart-Steges aus.

Ausweis im Entwurf
des Rechnungsabschlusses 2020

Im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 wurden zum 31.12.2020
geleistete Anzahlungen im Umfang von € 2.008.115,61 für 19 unterschiedliche Anlagen und Anlagen in Bau angeführt.
7.2 Beteiligungen

Rechtliche
Grundlagen

Wie bereits erwähnt gliedern sich die Positionen der Vermögensrechnung auf der Aktivseite in langfristiges und kurzfristiges Vermögen.
Nach den Bestimmungen der VRV 2015 gehören dem langfristigen
Vermögen dabei zumindest immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, langfristige Forderungen, Finanzanlagen und Beteiligungen an.
Unter Beteiligungen sind den bundesrechtlichen Bestimmungen nach
Anteile der Gebietskörperschaft an Unternehmen oder an von der Gebietskörperschaft verwalteten Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Anstalten, Stiftungen und Fonds) zu verstehen. Diese sind im
Zuge des Erwerbes mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Bereits
zum Rechnungsabschlussstichtag vorhandene Beteiligungen sind mit
dem Anteil der Gebietskörperschaft am Eigenkapital oder geschätzten
Nettovermögen der Beteiligung zu bewerten. Gesetzt einer Erhöhung
des Eigenkapitals oder geschätzten Nettovermögens durch Gewinne
oder durch andere Änderungen in den Eigenmitteln ist festgelegt, dass
die Anpassung des Beteiligungswertes erfolgsneutral in einer so genannten Neubewertungsrücklage vorzunehmen ist (sofern es sich nicht
um eine Wertaufholung handelt). Vermindert sich das Nettovermögen
einer Beteiligung, so ist diese zu reduzieren.

Beteiligungsstand

Der Stand der Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie an Sonstigen Beteiligungen belief sich zum 31.12.2020
auf insgesamt rd. € 1,4 Mrd. und hat sich gegenüber der Eröffnungsbilanz um rd. € 488,5 Tsd. erhöht. In Relation zum Gesamtvermögen der
Stadt Innsbruck (rd. € 2,9 Mrd.) entspricht dieser Wert einem Prozentsatz von rd. 48,5.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….

Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

87