Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.59
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(zu Punkt 25.12)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am ,
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
13. Okt. 2021
6.-f.16 RI
Geschaftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
lnnsbruck-10102021
Prüfantrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
der Bürgermeister wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Markthalle, der Geschäftsführung der IIG, und den zuständigen Abteilungen im Stadtmagistrat
bzw. gemeinderätlichen Gremien die Errichtung einer zeitgemäßen barrierefreien Toilettanlage, welche u.a. auch. für Veranstaltungen am Marktplatz während und außerhalb der Betriebszeiten der Markthalle benützt werden kann, zu prüfen. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses soll die Errichtung der barrierefreien Toilettanlage zeit_gerecht umgesetzt werden.
Begründung:
Die Toilettanlage in der lnnsbrucker Markthalle ist nicht barrierefrei. Das einzige WC für
Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung ist nur zeitweise benützbar. Die diesbezügliche
Situation ist nicht mehr zeitgemäß. Ein privater Betreiber würde mutmaßich seitens des
Stadtmagistrates mangels barriefreier Toilettanlagen keine Betriebsanlagengenehmigung
bekommen. Es stellt sich die Frage, warum die Stadt Innsbruck als Eigentümerin der Markthalle mit dementsprechender Vorbildwirkung nicht schon längst eine zeitgemäße barrierefreie WC-Anlage in der Markthalle errichtet hat, zumal es sich auch bei vielen Kunden der
lnnsbrucker Markthalle um ältere Personen handelt, für welche die Benützung der derzeitigen WC-Anlage mehr als beschwerlich ist. .
Der Marktplatz selbst als Veranstaltungsort verfügt überhaupt über keine dementsprechende
öffentliche WC-Anlage, geschweige denn über eine barrierefreie WC-Anlage.
Es würde daher durchaus Sinn machen, in der Markthalle eine neue barrierefreie WC-Anlage
zu errichten, welche auch außerhalb der Betriebszeiten der Markthalle öffentlich zugänglich
wäre.
Eine Bedeckung des Prüfantrages ist nicht notwendig, da selbstverständlich auch mögliche
Kosten bzw. die Art und Weise der Finanzierung einer dementsprechenden Prüfung unterzogen werden müsste. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses, sollte eine Errichtung
einer dementsprechenden barrierefreien WC-Anlage schnellstmöglich umgesetzt werden .
Für die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Gerald Depaoli, Gemeinderat