Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.136

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(zu Punkt 14.)

Beilage 2
Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom ……., mit der die
Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird

Artikel I
Die Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Gemeinderatsbeschlüsse vom
18.06.2015, 07.12.2017, 22.11.2019 und 19.11.2020) wird wie folgt geändert:
1. In der Promulgationsklausel wird das Zitat „§ 17 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, in der Fassung BGBl. I Nr. 103/2019,“ durch das
Zitat „§ 17 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 116/2016,
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/2021,“ ersetzt.
2. In § 4 Abs. 8 wird die Wortfolge „Tiroler Bauordnung“ durch die Wortfolge „Tiroler
Bauordnung, LGBl. Nr. 28/2018, zuletzt geändert durch LGBL. Nr. 114/2021,“ ersetzt.
3. In § 5 Abs. 1 und 3 und in § 9 Abs. 2 in wird das Zitat „§ 12“ durch das Zitat „§ 10“
ersetzt.
4. In § 5 Abs. 2 lit. a wird das Zitat „§ 14 Abs. 4“ durch das Zitat „§ 11 Abs. 4“ ersetzt.
5. In § 5 Abs. 2 lit. b wird das Zitat „§ 10 Abs. 11“ durch das Zitat „§ 9 Abs. 6“ ersetzt.
6. In § 5 Abs. 2 lit. c wird das Zitat „§ 10 Abs. 7 lit. i“ durch das Zitat „§ 9 Abs. 5 lit. c“
ersetzt.
7. In § 5 Abs. 2 wird folgende lit. d hinzugefügt:
„d) aufgrund einer zwischen der Abgabenbehörde und dem Gebührenschuldner
schriftlich
getroffenen
Vereinbarung
über
die
Verwendung
von
Unterflursammelsystem-Sammelbehältern (§ 9 Abs. 5 lit. d Müllabfuhrordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck idgF), sofern der Stadt Innsbruck durch die Verwendung
des Unterflursammelsystems zusätzliche Kosten entstehen, die bei Verwendung von
Sammelbehältern nach § 9 Abs. 2, Abs. 5 lit. a und b Müllabfuhrordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck idgF nicht anfallen.“
8. In § 5 Abs. 4 wird das Zitat „§ 14 Abs. 5“ durch das Zitat „§ 12 Abs. 7“ ersetzt.
9. In § 6 Abs. 1 wird das Zitat „§ 10 Abs. 7 lit. a bis f“ durch das Zitat „§ 9 Abs. 2“ und das
Zitat „§ 10 Abs. 7 lit. g“ durch das Zitat „§ 9 Abs. 3 lit. b“ ersetzt.
10. In § 7 Abs. 4 wird das Zitat „§ 10 Abs. 9“ durch das Zitat „§ 9 Abs. 8“ ersetzt.
11. In § 9 Abs. 1 wird das Zitat „§ 10 Abs. 6 lit. a und b bzw. Abs. 7 lit. a bis f“ durch das
Zitat „§ 9 Abs. 2“ ersetzt.

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