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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.180

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Hauptwohnsitzbevölkerung. Da Haushalte, in denen ausschließlich Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet sind (was in einer Studentenstadt wie
Innsbruck durchaus vorkommt), in den Zahlen der Statistik Austria nicht
ausgewiesen sind, fällt die Haushaltszahl hier entsprechend niedriger aus.
Nach den zuletzt vorliegenden Zahlen (abgestimmte Erwerbsstatistik 2019)
wurden für Innsbruck 65.700 Privathaushalte ausgewiesen. Laut Gebäudeund Wohnungsregister beträgt die Zahl der am 10.11.2021 vorhandenen
Wohnungen 77.533. Bereits ohne Berücksichtigung der zusätzlich in Bau befindlichen Wohnungen betrüge rein rechnerisch der Wohnungsüberhang
über die Haushaltszahl 18 % und würde damit nach dem ersten in § 4 Abs. 1
Bodenbeschaffungsgesetz beschriebenen Merkmal kein quantitativer Wohnungsbedarf vorliegen (siehe oben die Ausführungen zu den Rechtsbegriffen).
Nach dem zweiten in § 4 Abs. 1 normierten Merkmal für einen quantitativen
Wohnungsbedarf kommt es darauf an, ob in Innsbruck "2 v.H. der Wohnbevölkerung als Wohnungssuchende gemeldet und von der Gemeinde als solche anerkannt sind."
Mit 01.11.2021 waren in Innsbruck 131.956 Personen mit Hauptwohnsitz und
27.102 Personen mit (ausschließlich) Nebenwohnsitz gemeldet. Als Wohnbevölkerung wird nur die Hauptwohnsitzbevölkerung und damit zum
01.11.2021 der Stand von 131.956 Personen zu betrachten sein.
2 v.H. sind damit 2.639,12 Personen, die als Wohnungssuchende gemeldet
sein müssten.
Laut Ausführungen der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, sind zum 04.11.2021
1.903 Anträge für eine Mietwohnung, welche von der Stadt Innsbruck vergeben wird, vorgemerkt. An diesen 1.903 Anträgen sind insgesamt 4.152 Personen beteiligt. Zusätzlich haben aktuell 293 Anträge mit insgesamt 610 beteiligten Personen ein Angebot für eine Wohnung und es ist noch offen, ob
diese die Wohnungen annehmen.
Weiters liegen 767 Anträge für eine Eigentumswohnung mit insgesamt
1.666 beteiligten Personen auf. Wie viele davon als Doppelanträge (Miete
und Eigentum) zu betrachten sind, kann in der Beantwortungsfrist nicht ermittelt werden.
Den Vormerkzahlen der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, werden die Personen zugrunde gelegt, die die Richtlinien der Stadt Innsbruck für eine Wohnung erfüllen. Die Anzahl der Wohnung suchenden Personen, die die Richtlinien nicht erfüllen, sind nicht bekannt.
In der in der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, erhobenen Anzahl an wohnungssuchenden Personen (siehe oben) sind allerdings auch Personen enthalten, die aktuell nicht mit Hauptwohnsitz in Innsbruck gemeldet sind, allerdings gemäß den geltenden Richtlinien aufgrund früherer Wohnsitznahme in
Innsbruck anspruchsberechtigt sind. Diese wären nach einem Erkenntnis
des Verwaltungsgerichtshofes (E vom 23.11.2014, GZ 2004/06/0111) herauszurechnen, weil es auf den prozentualen Anteil der bereits in der Gemeinde
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