Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.194
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Frage 3:
Gibt es zur Grundlage dieser Abgeltung Aufzeichnungen über die geforderten
Sprachen oder über die Anzahl der Anforderungen?
Wenn ja, für welche Sprachen und wie viele DolmetscherInnen wurden von den
Innsbrucker Pflichtschulen angefordert?
Antwort:
Die Anforderung erfolgt grundsätzlich ausschließlich über die SchulleiterInnen. In den Jahren 2019 bis 2021 wurden Honorare für folgende Sprachen
der Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, in Rechnung gestellt: Ukrainisch, Rumänisch und Russisch
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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