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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.196

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b) Siehe vorliegende Stadtsenatsvorlage V-05524/2014 – Verlängerung
naturschutzrechtliche Bewilligung und Vereinbarung der Grundeigentümer sowie der Betreiberin der Nordkettenbahnen mit der Olympia
Sport- und Veranstaltungszentrum GmbH.
An Wartungskosten wurde in den Jahren 2010 bis 2015 jährlich € 10.000,-- an
den Verein zur Unterstützung des Montainbikesports-Trail Solution gezahlt;
2016 bis 2019 jährlich € 16.000,-- an die OSVI.

Frage 2:

Antwort:

Weswegen wurde Ende 2019 die naturschutzrechtliche Genehmigungserneue-rung
nicht durchgeführt und infolgedessen die dauerhafte Sperrung des Trails in Kauf
genommen?
Die OSVI hat 2019 schriftlich mitgeteilt, nicht mehr als Antragstellerin für die
naturschutzrechtliche Bewilligung zur Verfügung zu stehen. Daher sollte die
für die naturschutzrechtliche Bewilligung notwendige Vereinbarung (Grundüberlassung) zwischen der Stadt Innsbruck, der Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH (INKB) sowie der Innsbrucker Nordketten Betriebs GmbH (INKBB)
einerseits und der Antragstellerin Mag.-Abt. III, Wald und Natur, andererseits
abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung wurde bislang nicht final von allen Parteien unterzeichnet.
Die Vertragsbedingungen bzw. allfällige Streckenadaptierungen konnten bis
dato nicht einvernehmlich festgelegt werden. Durch die Übernahme der naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung durch die Stadt gehen auch
sämtliche Bescheidauflagen (Rückbau, Erhaltung usw.) in die Verantwortung
über. Dies kann erst nach Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung erfolgen.
- Inwiefern sind der Trail-Betreiber und der lnstandhalter in diese Angelegenheit
involviert?

Antwort:

Derzeit gibt es keinen Trailbetreiber. Bei der Planung möglicher und sinnvoller Streckenadaptierungen, um diesen Trail für eine breitere NutzerInnengruppe der Bevölkerung attraktiv und fahrbar zu gestalten, wurden die bisherigen Instandhalter eingebunden und haben die notwendigen Vorschläge
erarbeitet, auf Basis derer der Mountainbike (MTB)-Mitarbeiter in der Mag.Abt. III, Wald und Natur, mehrere Varianten einer Übernahme und Weiterbetriebes des Trails durch die Stadt erarbeitet und der INKBB vorgelegt hat.
- Welche Rolle nehmen die Nordkettenbahnen in dieser Angelegenheit ein?

Antwort:

Frage 3:
Antwort:

Die INKB bzw. INKBB sind Grundeigentümer und daher für eine Übernahme
und einen Weiterbetrieb des Nordkettensingletrail (NKST) grundlegend.

Wird dieser Trail wieder betreut bzw. instandgehalten?
nein
- Wenn ja, wie verliefen die Ausschreibung und Vergabe des Auftrags der Instandhaltung und Betreibung dieses Trails?
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