Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.225

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BEILAGE F
LV Wartung AAT + HUBU

15.02.2021

Leistungsverzeichnis Wartung + Sanierungsmaßnahmen AAT und HUBU

1. Wartung AAT + HUBU - Laufzeit: 15.03.2021 – 15.12.2024:
Die Stadt Innsbruck hat ausgehend von der Arzler Alm einen Singletrail (kurz AAT) mit einer
Gesamtlänge von ca. 3,80 km sowie von der Hungerburg ausgehend einen Trail (kurz HUBU)
mit einer Gesamtlänge von ca. 0,65 km im Jahr 2016 errichtet. Die Singletrailstrecken wurden
bis Ende 2020 durch ein befugtes Unternehmen regelmäßig gewartet und adaptiert.
Die Stadt Innsbruck plant nun diese Trailstrecken mit einer Gesamtlänge von ca. 4,45 km an
eine dafür konzessionierte Firma hinsichtlich der laufenden Wartung und dem Betrieb der
Anlage neu zu übergeben. Der Betrieb der Anlagen soll zwischen 15.12. und 15.03.
unterbrochen werden.
Integrierender Bestandteil dieser Ausschreibung sind die beigelegten Bescheide des
Stadtmagistrat

Innsbruck

zur

naturschutzrechtlichen

forstrechtlichen

Rodung

(Anhang

B)

und

die

Bewilligung

darin

(Anhang

festgelegten

A)

bzw.

Auflagen

und

Nebenbestimmungen. Als ebenfalls integrierender Bestandteil sind die Planunterlagen
(Anhang C) der Streckenverläufe - GPX Track AAT und HUBU - anzusehen.
Gegenständlicher Auftrag hat zur Folge, dass der AN mit der Erhaltung der Singletrailstrecken
AAT und HUBU beauftragt und verpflichtet wird, sodass dieser die Verfügungsmacht über
diese Singletrailstrecken innehat und im Sinne des § 1319a ABGB als Halter des Weges
anzusehen sind.
Die Wartung der Trailstrecken soll generell mit kleinstmöglichen Maschinen und/oder händisch
durchgeführt werden. Eine durchgängige maschinelle Wartung der Strecke ist aktuell nicht
möglich. Der Ausbau der Trailstrecken für eine gänzlich durchgängige maschinelle Wartung
ist aufgrund der topographischen Gegebenheiten stellenweise nicht möglich bzw. wenn dann
nur mit einem sehr hohen Aufwand und großen Eingriffen verbunden.
Der AN verpflichtet sich, die Strecke in einem einwandfreien und befahrbaren Zustand zu
erhalten und den Zustand in wöchentlichen Intervallen regelmäßig zu kontrollieren und zu
dokumentieren. Als wöchentliches Kontroll- und Wartungsintervall wird auf Basis der
Frequenzmessungen vom Land Tirol der am wenigsten frequentierte Montag (Vormittag)
vorgeschlagen. Das wöchentliche Kontrollintervall ist durch den AN als Mindestanforderung
anzusehen. Der Zustand der Trailstrecken, etwaige Besonderheiten und Auffälligkeiten sowie
die durchgeführten Arbeiten sind ausnahmslos mittels Arbeitsbericht/Dokumentationsprotokoll
sowie mittels Fotodokumentation in PDF–Format (Anhang D) zu dokumentieren. Die
Dokumentationsprotokolle inkl. Fotodokumentation sind wöchentlich an die Stadt Innsbruck -