Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.319

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Frage 7:

Wann hat der Bürgermeister und Eigentümervertreter der Stadt Innsbruck den Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck bzw. den Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck, Mitglieder der Innsbrucker Stadtregierung zum ersten Mal über
den möglichen Kaufvertrag zwischen Stadt Innsbruck, möglicherweise Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) und Patscherkofelbahn Betriebs GmbH etc. informiert?

Antwort:

Es kann unter anderem auf die seinerzeitigen Beschlüsse aus den Jahren
2015 und 2016 (siehe z. B.: I-RA 933/2015) und die Grundsatzvereinbarung
vom März 2016 im Zusammenhang mit dem Neubau der Patscherkofelbahn
mit der Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls hingewiesen werden.
Angemerkt wird, dass grundsätzlich die Vorlage von Kaufverträgen erst in
der finalen Phase an den Gemeinderat zur Beschlussfassung erfolgt.

Frage 8:

Warum wird erst im Jahr 2021 über einen möglichen Kaufvertrag diesbezüglich
verhandelt, obwohl die Nutzung der Talstation der alten Patscherkofelbahn bereits
seit Jahren aufgrund eines unter anderem erfolgreichen BürgerInnenbeteiligungsprozesses nur mehr umgesetzt werden müsste?

Antwort:

Die Verhandlungen befinden sich nunmehr in einer finalen Phase.

Frage 9:

Warum ist es nicht möglich, dass die Stadt Innsbruck bzw. die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) die Talstation der alten Patscherkofelbahn nach
dem Vorbild "Übernahme der Markthalle 2011" um einen symbolischen Euro übernimmt? (Es wird daran erinnert, dass die Stadt Innsbruck die Kosten in Millionenhöhe für den Neubau der Patscherkofelbahn übernommen hat.)

Antwort:

Die Stadtgemeinde Innsbruck ist nicht Alleingesellschafterin der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB). Die Liegenschaft der
alten Talstation Patscherkofelbahn ist marktkonform an die Stadtgemeinde
Innsbruck zu veräußern. Das Veräußerungsentgelt für die IVB muss äquivalent/angemessen sein, um einen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr (§§ 82 und 83 GmbHG) zu vermeiden.

Frage 10:

Welche konkreten Pläne verfolgt Herr Bürgermeister für die Nachnutzung der Talstation der alten Patscherkofelbahn, und warum sind mögliche Pläne des Bürgermeisters derart intransparent?

Antwort:

Verwaltungsseitig ist bekannt, dass die aufgelassene und unter Denkmalschutz stehende Talstation der alten Patscherkofelbahn gemäß den bisherigen Erkenntnissen für eine Nutzung durch die Igler Vereine adaptiert werden
soll.

Frage 11:

Wie hoch ist das Budget der Stadt Innsbruck bzw. der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) für den möglichen Ankauf der Talstation der alten Patscherkofelbahn?
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