Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.327
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Antwort:
Da es sich beim Vorhaben "Sicherung der Innsbrucker Trinkwasserversorgung" um ein Projekt der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) handelt,
werden dabei keine Mittel der Stadt Innsbruck eingesetzt.
Frage 3:
Wirkt sich das Millionenprojekt "Ausbau der Mühlauer Quelle - Trinkwasserstollen"
in irgendeiner Art und Weise auf das Doppelbudget 2022/2023 bzw. auf weitere
Budgets der Stadt Innsbruck aus?
Antwort:
Im Doppelbudget der Stadt Innsbruck ist für dieses Vorhaben der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) keine Position vorgesehen.
Frage 4:
Wenn ja, wie wirkt sich das Millionenprojekt "Ausbau der Mühlauer Quelle - Trinkwasserstollen" auf die jeweiligen Budgets der Stadt Innsbruck aus?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Wann konkret erfolgte die Ausschreibung diesbezüglich, und welcher bindende
Kostenrahmen wurde in der Ausschreibung festgelegt?
Antwort:
Da es sich beim Vorhaben "Sicherung der Innsbrucker Trinkwasserversorgung" um ein Projekt der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) handelt,
ist die Umsetzung eine Angelegenheit der IKB AG.
Frage 6:
Wirkt sich das Millionenprojekt "Ausbau der Mühlauer Quelle - Trinkwasserstollen"
direkt auf die Gebührenerhöhungen für die KundInnen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) aus?
Antwort:
Laut Auskunft der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) "Nein".
Frage 7:
Warum und aufgrund welcher Grundlage erfolgt der Ausbau der Mühlauer Quelle Trinkwasserstollen ausgerechnet mit Beginn des Jahres 2022 bzw. ist eine eventuelle Verschiebung des Millionenprojektes möglich, um gegebenenfalls die damit
verbundenen Gebührenerhöhungen zumindest zu verschieben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 8:
Handelt es sich beim Ausbau der Mühlauer Quelle-Trinkwasserstollen um ein
städtisches Großprojekt, bei welchem auch der "Beirat für Großprojekte" beauftragt wurde, der Geschäftsordnung des "Beirats für Großprojekte" entsprechend
zu prüfen bzw. zu kontrollieren?
Antwort:
Es handelt sich um ein Vorhaben der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) "Sicherung der Innsbrucker Trinkwasserversorgung" und daher sind
die Entscheidungen den Unternehmensorganen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) vorbehalten. Eine Zuständigkeit des genannten Großprojektebeirates liegt nicht vor.
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