Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf
- S.110
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iBUS
Erlaubniszone in Innsbruck
l nnsbrucker Beratung
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Sc.::xarbeiter • innen
Eine Stellungnahme der Beratungsstelle iBUS
Innsbruck, am 11.11.2021
Sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder der Stadt Innsbruck,
Wir, die lnnsbrucker Beratung und Unterstützung von Sexarbeiter*innen - iBUS, streben die
Verbesserung der Arbeits-
und
Lebensbedingungen
von
Sexarbeiter*innen an.
Die
Rahmenbedingungen, die das 2017 überarbeitete Landespolizei-Gesetzes liefert, sind sehr
restriktiv. Die selbständige Ausübung der Tätigkeit ist sehr begrenzt. Um dies zu ändern,
braucht es eine Änderung des Landespolizeigesetzes (LPG).
Nach der derzeitigen geltenden gesetzlichen Lage kann eine Verbesserung für Sexarbeitende
in Tirol durch die Errichtung einer Erlaubniszone (ein Bereich, in dem die Anbahnung von
Sexarbeit legal möglich ist) erreicht werden. Unsere Forderung ist daher, dass eine
Erlaubniszone in Innsbruck eingerichtet wird. Die Einrichtung einer Erlaubniszone liegt im
Bereich der Gemeindekompetenzen, weshalb wir uns an Sie wenden.
Derzeit ist es für Sexarbeitende nur möglich legal in einem der wenigen genehmigten
Bordellen zu arbeiten. Allerdings sind die Bedingungen in Bordellen oftmals sehr schlecht,
sodass sich viele Sexarbeitende dazu entscheiden, im illegalisierten Bereich zu arbeiten, um
unabhängiger
zu
sein.
Sexarbeitende
befinden
sich
in
Bordellen
oft
in
Abhängigkeitsverhältnissen zu den wenigen Bordellbetreiber*innen. Sexarbeiter*innen
können nur als "Neue Selbständige" arbeiten: Dies hat den Grund des Schutzes der sexuellen
Integrität.
Da
legale
Ausweichmöglichkeit
Arbeit
der
nur
in
Sexarbeit
Bordellen
gibt,
möglich
können
ist
und
es
keine
legale
Bordellbetreiber*innen
ihre
Vormachtstellung ausnutzen und den Sexarbeiter*innen viele Vorgaben machen. Wir wissen,
dass
sexuelle
Praktiken,
Preise,
Arbeitszeiten
uvm.
vorgeschrieben
werden,
dass
Sexarbeitenden die Gesundheitsbücher abgenommen werden und auch, dass die Bezahlung
meist nicht über die Sexarbeitenden selbst, sondern über eine Rezeption erfolgt. Auch haben
Sexarbeiter*innen in einigen Betrieben keine eigene Steuernummer und fielen somit in der
Coronazeit um den Härtefallfonds. Unserer Ansicht nach liegt eine Scheinselbständigkeit vor.
Durch die Erlaubniszone würde es eine legale und niederschwellige Ausweichmöglichkeit zur
Arbeit in einem Bordell geben, und somit auch die Möglichkeit vom illegalisierten Bereich in
den legalen Bereich zu wechseln. Durch unseren Klient*innenkontakt wissen wir, dass viele
Sexarbeitende
vom
ehemaligen
Straßenstrich
in
die
illegale
Wohnungsprostitution
gewechselt sind, wo sie schwieriger erreichbar sind und was zu Abhängigkeitsverhältnissen
geführt hat.