Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-01-26-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.1
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-1-
G R - S i t z u n g
Zusatzantrag von "Für Innsbruck", FPÖ,
GERECHT, FRITZ, ÖVP, TSB, SPÖ, ALI
und GR Schmidt:
2 6 . 0 1 . 2 0 2 2
Beschluss (einstimmig):
K u r z p r o t o k o l l
1.
IV 12207/2021
Änderung der Festsetzung über
das Gehwegreinigungsentgelt; Tarife/Entgelte für Leistungen der
Mag.-Abt. III; Kenntnisnahme der
adaptierten Voranschläge der
Landeshauptstadt Innsbruck für
die Finanzjahre 2022 und 2023
Beschluss (einstimmig):
1. Der Gemeinderat beschließt die Stundensätze (Personal) und Entgelte (Geräte; Material) der Mag.-Abt. III für die
Finanzjahre 2022 und 2023 wie in der
Vorlage A ersichtlich.
2. Der Gemeinderat beschließt die Preislisten der Mag.-Abt. III, Grünanlagen
(Kornpostanlage und der Gärtnerei) für
die Finanzjahre 2022 und 2023 wie in
der Vorlage A ersichtlich.
3
Der jeweilige Punkt 10. unter D. Tarife
der Mag.-Abt. IV, Gemeindeabgaben, in
den Jahresvoranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck 2022 und 2023
(Beschluss des Gemeinderates vom
16.12.2021, Zl. IV 8326/2021) wird, wie
in der Vorlage B dargestellt, neu festgesetzt.
4. Der Gemeinderat nimmt die vorliegenden Jahresvoranschläge der Landeshauptstadt Innsbruck für die Finanzjahre
2022 und 2023 inklusive der Einarbeitung der beschlossenen Anpassungen
und nachfolgend durchgeführten Berechnungen der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, zustimmend zur Kenntnis.
Für eine transparente Vorgehensweise und
allfällige erforderliche Kenntnisnahme der finalisierten Vorschläge wird der Bürgermeister ersucht, etwaige zusätzliche Änderungen bwz. betragsmäßige Einarbeitungen in
den - vom Gemeinderat am 16.12.2021 beschlossenen - Jahresvoranschlägen 2022
und 2023 dem Gemeinderat schriftlich bis
15.02.2022 zur Kenntnis zu bringen.
Mag.a Oppitz-Plörer, Mag. Krackl,
Mag. Stoll, Dengg, Appler, Onay, Mayer,
Depaoli und Schmidt, alle eigenhänig.
2.
Verlängerung Gastgartenverträge
- Konditionen - Saisonen 2022 bis
2024 (Verfügung gemäß § 33
IStR 1975)
Antrag des Stadtsenates vom 16.12.2021
gemäß Verfügung nach § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(nachträgliche Kenntnisnahme):
1. Die Landeshauptstadt Innsbruck als
grundbücherliche Eigentümerin sowie
Verwalterin des öffentlichen Gutes und
der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß
§ 5 des Tiroler Straßengesetzes verlängert jene Mietverträge mit GastgartenbetreiberInnen zur Anmietung einer
Gastgartenfläche, die bis längstens
30.11.2021 abgeschlossen wurden und
die nun um Verlängerung für die Gastgartensaisonen 2022 bis 2024 ansuchen. Die Verträge enden somit spätestens mit Ende der Gastgartensaison
2024, somit längstens per 31.12.2024.
2. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Mietverträge werden nachstehende Punkte neu geregelt.
2.1
GR-Sitzung 26.01.2022
MagIbk/34284/LA-LSA/1/MIV
Ganzjähriger Gastgartenbetrieb:
Gewerbetreibende können künftig
um einen ganzjährigen Gastgartenbetrieb ansuchen bzw. kann wie
bisher auch eine kürzere Mietdauer
im Zeitraum der regulären Gastgartensaisonen 01.01.2022 bis